Heiraten mit „Spezialdatum“ und Finanzen – was gehört wem nach der Trauung?

Traditionell läuten ja eher im Mai die Hochzeitsglocken. Doch das „Spezialdatum“ 2.3.23 lockt schon mehr Paare zur Trauung, auch im tristen Februar. Ob die Ehen mit einem Spezialdatum länger halten, sei aber dahingestellt. Mit dem gegebenen „Ja-Wort“ vor dem Traualtar sind die Partner mit allen Konsequenzen verheiratet. Doch gilt dies auch bei den Finanzen? Die Überraschung ist vorprogrammiert. Wer meint, nach der Trauung gehöre ihm die Hälfte des Vermögens seines Partners, hat sich getäuscht. Die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) hat sich mit dem Thema befasst und gibt Tipps für die finanzielle Situation in einer Ehe nach der Heirat.  

„Viele Paare denken, dass das eingebrachte Vermögen, das Haus, das Auto usw. nach der Heirat auch dem Partner gehört. Doch dem ist nicht so. Dies kann sich ganz besonders bei einer Immobilie oder größeren Geldbeträgen auswirken. Wenn zum Beispiel der Eigentümer des Hauses stirbt, erbt der Partner nach der gesetzlichen Erbfolge, soweit nichts anderes geregelt ist. Er erhält dann einen Freibetrag und einen Versorgungsfreibetrag. Doch alles, was darüber hinausgeht, muss versteuert werden“, erklärt Siegfried Karle, Präsident der GVI.  

„Auch denken viele Ehepartner, dass im Fall der Fälle der Partner im Notfall entscheiden darf. Auch dem ist nicht so. Deshalb ist es wichtig, hierfür vorzusorgen. Eine Vorsorgevollmacht und eine Bankvollmacht sind deshalb ein Muss. Genauso wichtig ist es, dass beide Partner eine Patientenverfügung erstellen, um auch im Krankenhaus oder im Pflegeheim für den Partner entscheiden zu können, wenn dieser es nicht mehr kann“, ergänzt Siegfried Karle.  

Ausführliche Informationen und hilfreiche Tipps zum Thema „Heirat und die Finanzen“ finden Interessierte unter www.geldundverbraucher.de unter der Rubrik „Gratis“.

Über GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI)

Die Geld und Verbraucher Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI) betreibt seit 1987 Verbraucherberatung und Verbraucheraufklärung in Finanzangelegenheiten. Ihr Ziel ist es den Verbraucher zu helfen, sich in dem unübersichtlichen Finanz- und Versicherungsmarkt besser zu Recht zu finden, Fehlentscheidungen zu vermeiden und Kosten zu senken.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI)
Neckargartacher Str. 90
74080 Heilbronn
Telefon: +49 (7131) 91332-0
Telefax: +49 (7131) 91332-119
http://www.geldundverbraucher.de

Ansprechpartner:
Siegfried Karle
Vorstand
Telefon: +49 (7131) 91332-20
Fax: +49 (7131) 91332-119
E-Mail: s.karle@geldundverbraucher.de
Jürgen Buck
Vorstand
Telefon: +49 (7131) 91332-12
Fax: +49 (7131) 91332-119
E-Mail: info@geldundverbraucher.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel