Frisch verbeamtete Lehrkräfte stehen ohne Geld da – Personalstelle bereits jetzt überfordert mit der Verbeamtung

Die am 28. Januar im Anschluss an ihr berufsbegleitendes Referendariat neu verbeamteten Lehrkräfte warten bisher auf wichtige Informationen für ihre Krankenversicherung und auf ihre Bezüge. Für den Monat Februar haben sie bisher kein Geld erhalten. Die betreffenden Lehrkräfte haben bisher auch keine genaue Mitteilung über die Höhe ihrer Bezüge erhalten. Die ist aber notwendig, damit die Krankenkasse bei gesetzlicher Versicherung die Höhe des Beitrags ermitteln kann. Ohne diesen Nachweis kann wiederum das Landesverwaltungsamt die Anträge auf die pauschale Beihilfe zur Krankenversicherung nicht bearbeiten. Die pauschale Beihilfe ist vergleichbar mit dem Arbeitgeberbeitrag bei der Krankenversicherung. Das hat zur Folge, dass die Betroffenen vermutlich Monate lang ihren Krankenversicherungsbeitrag in voller Höhe allein entrichten müssen.

Darüber hinaus werden die neu verbeamteten Lehrkräfte zunächst nur nach der Dienstaltersstufe 1 in der A 13 besoldet – wie Berufsanfänger*innen, weil die genaue Festsetzung der Dienstaltersstufe durch die Personalstelle zum Teil Monate dauert. In der Folge haben viele bereits länger im Berliner Schuldienst beschäftigte Quereinsteigende zunächst deutlich weniger Einkommen als bisher. Betroffen sind rund 400 Lehrkräfte, die zuvor ihr Referendariat berufsbegleitend absolviert haben. Das sind Quereinsteigende, aber auch Absolvent*innen mit abgeschlossenem Lehramtsstudium.

Auf Anfragen an die Personalstelle erhalten die Kolleg*innen häufig nicht einmal eine Antwort. „Das Großprojekt Verbeamtung ist offenbar schlecht vorbereitet und organisiert. Wenn die Personalstelle bereits mit rund 400 Verbeamtungen überfordert ist, müssen wir beim heutigen Start der Online-Anträge auf Verbeamtung mit dem Schlimmsten rechnen“, kritisierte der Vorsitzende der GEW BERLIN, Tom Erdmann. „Es reicht nicht aus, ein Online-Antragstool zu entwickeln. Es muss auch ausreichend Personal da sein, um diese arbeitsaufwändigen Verfahren zügig und ohne Einbußen für die Lehrkräfte zu bearbeiten“, so Erdmann weiter.

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