Eine besondere Brisanz erhält der Fall, weil die Fachkonferenz Deutsch Anfang des vergangenen Jahres entschieden hat, Gendersternchen und andere Zeichen der vermeintlich gendergerechten Sprache als Fehler anzustreichen. Dieser Beschluss wurde jedoch durch die betreffenden Lehrer ignoriert. Ein Schreiben an die Schulaufsicht brachte eine skandalöse Antwort mit sich: Die Schulaufsicht lehnte den Antrag auf Untersagung der Gendersprache ab, weil die Regeln des Rechtschreibrates in Berlin mangels Umsetzungsakt nicht gelten würden. „Nach dieser Logik müsste Berlin nach der alten Rechtschreibung schreiben müssen“, kommentiert der Kläger die absurde Begründung.
Der Rechtschreibrat führt Genderzeichen als nicht normgerecht auf, die Empfehlungen des Rates zur normgerechten Rechtschreibung sind in Deutschland von der Kultusministerkonferenz (KMK) übernommen worden und gelten damit bundesweit. Auch nach dem einschlägigen Berliner Rahmenlehrplan gelten für das richtige Schreiben die Standards der KMK. „Dazu kommt, dass die Eingriffe in die Sprache mit Blick auf die Verständlichkeit und Lesbarkeit erheblich sind“, so der Kläger, „Ausländer mit geringen Deutschkenntnissen oder Sehbehinderte, die auf Vorlesbarkeit angewiesen sind, werden durch das Gendern ausgeschlossen. Gendern ist also alles andere als inklusiv.“
„Lehrer sind Vorbilder“, sagt Prof. Walter Krämer, Vorsitzender des VDS, „aber sie dürfen ihre Machtposition nicht ausnutzen, um Kindern ihre eigene Ideologie durch die Hintertür aufzuzwingen.“ Der VDS unterstützt daher die Klage finanziell, um die Berliner Schulen an ihre Neutralitätsmaßgabe zu erinnern.
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