Einbrüche in der dunklen Jahreszeit nehmen zu – Versicherungsschutz dringend überprüfen

Einbrecher nutzen noch die dunkle Jahreszeit im Februar. Nachlässigkeiten spielen den Dieben dabei in die Karten, doch man sollte es ihnen dabei so schwer wie möglich machen, rät die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher (GVI) und gibt Verhaltenstipps sowie eine Empfehlung für den Versicherungsschutz.  

Leider kommt es sogar bei gut gesicherten Häusern und Wohnungen zu Einbrüchen, dennoch sollten es die Bewohner den Dieben so schwer wie möglich machen. Einbrecher lieben zwar die dunkle Jahreszeit, aber auch die Ungestörtheit. Eine anspringende Alarmanlage kann hier Wunder wirken. Stets geschlossene Haustüren, Fenster und Terrassentüren und Rollläden – auch mit speziellen Sicherungen – bieten zusätzlichen Schutz, zählt GVI-Vorstand Jürgen Buck auf.  

Sollte es dennoch in der dunklen Jahreszeit zu Einbrüchen gekommen sein, sind die Bewohner zunächst ratlos. Zum Verlust von wertvollem Inventar kommt noch der Schock über die Verletzung der Privatsphäre und der Verwüstung des Eigentums. Egal wie hoch der Verlust bzw. Schaden ist, die Polizei muss immer umgehend benachrichtigt werden. Um Einbruchschäden ersetzt zu bekommen, bedarf es einem Versicherungsschutz über eine Hausratversicherung und der polizeilichen Meldung mit einer Stehlliste.  

„Beim Abschluss einer Hausratversicherung sind einige Details zu beachten, wie z. B. die Vereinbarung über einen Unterversicherungsverzicht mit einer dem Hausrat entsprechenden hohen Versicherungssumme“, empfiehlt der Fachmann Buck. „Zum Versicherungsschutz ist es sinnvoll, zusätzlich eine aktuelle Inventarliste mit der Auflistung sämtlicher Wertgegenstände – angefangen vom TV-Gerät bis hin zu Wertpapieren aufzustellen“, rät Jürgen Buck. Somit können wenigstens die materiellen Schäden bei Einbrüchen in der dunklen Jahreszeit ersetzt werden.  

Weitere Informationen zum Thema „Einbrüche und dunkle Jahreszeit, Einbruchsschutz und Versicherungsschutz“ stellt die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ kostenlos zur Verfügung.

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