Im entschiedenen Fall war im Mietvertrag geregelt, dass die Mieter unter anderem die Kosten für den Betrieb von Brandschutz- und Brandmeldeanlagen zu tragen haben. Darunter falle auch die Wartung von Rauchwarnmeldern, entschied der BGH. Die dabei anfallenden Kosten stellten „sonstige Betriebskosten“ nach §2 Ziffer 17 der Betriebskostenverordnung dar. Dagegen können die Kosten für das Anmieten von Rauchmeldern nicht auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden, da die Anschaffungskosten von den Vermieterinnen und Vermietern zu tragen sind. Das Gericht verwies dabei auf eine hierzu getroffene Entscheidung des BGH (VIII ZR 379/20).
Der BGH sah auch keine Bedenken, einen externen Dienstleister mit der Kontrolle und dem Nachsortieren des Mülls zu beauftragen. Damit sollte gewährleistet werden, dass der Müll entsprechend den Vorgaben getrennt entsorgt wird. Dies sei als Teil der Müllbeseitigung zu werten, deren Kosten nach §2 Ziffer 8 der Betriebskostenverordnung auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden können.
1999 aus dem Zusammenschluss der beiden Traditionsunternehmen Wüstenrot und Württembergische entstanden, entwickelt und vermittelt die W&W-Gruppe heute die vier Bausteine moderner Vorsorge: Absicherung, Wohneigentum, Risikoschutz und Vermögensbildung. Sie verbindet die Geschäftsfelder Wohnen und Versichern mit den digitalen Initiativen der W&W brandpool und bietet auf diese Weise Kundinnen und Kunden die Vorsorgelösung, die zu ihnen passt. Dabei setzt die W&W-Gruppe auf den Omnikanalvertrieb, der von eigenen Außendiensten über Kooperations- und Partnervertriebe sowie Makleraktivitäten bis hin zu digitalen Initiativen reicht. Für den börsennotierten Konzern mit Sitz in Kornwestheim arbeiten derzeit rund 13.000 Menschen im Innen- und Außendienst.
Wüstenrot & Württembergische AG
W&W-Platz 1
70801 Kornwestheim
Telefon: +49 (7141) 16751470
Telefax: +49 (711) 662-2520
http://www.ww-ag.de
KK Externe Kommunikation
Telefon: +49 (7141) 16-751467
Fax: +49 (7141) 16-851467
E-Mail: doerte.lochner@ww-ag.com