Der neue Steuersatz von 0 Prozent erlaubt den ausführenden Betrieben wie bisher die Geltendmachung der von ihnen beim Einkauf bezahlten Vorsteuer. Bei der Rechnung an den Endkunden werden jedoch 0 % Mehrwertsteuer ausgewiesen.
Ebenso erfreulich ist die Steuervereinfachung rückwirkend ab 1.1.2022 und für künftige PV-Anlagen. Wenn bestimmte Maximalgrößen nicht überschritten werden, ist für die Netzeinspeisung keine Einkommens- und Umsatzsteuererklärung mehr nötig.
Unger weist auf einen weiteren Vorteil für Privatpersonen hin: Nach § 35 a EkStG sind pro Jahr Handwerkerleistungen (Lohnanteil) zu 20 % direkt von der Einkommensteuer abziehbar. Dies beinhaltet auch die sonst übliche Mehrwertsteuer. Da diese jedoch im Falle der Neuregelung bei der Montage von PV-Anlagen entfällt, ist der absetzbare Lohnanteil faktisch entsprechend höher.
Der Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks Rheinland-Pfalz vertritt rund 470 Dachdecker-Innungsbetriebe, die sich den 18 regionalen Innungen angeschlossen haben. Das Verbandsgebiet reicht von Eifel bis Hunsrück, vom Westerwald bis an den Rheingau.
An der Verbandsspitze steht der Lahnsteiner Dachdecker- und Klempnermeister Johannes Lauer als Landesinnungsmeister. Die Verbandsgeschäftsführung liegt bei Andreas Unger. Sitz des Verbandes ist die Mittelrhein-Metropole Koblenz.
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