Es gehe um nachhaltige Prozesse, die nicht nur die Krankenhäuser, Rehakliniken und Pflegeheime betreffen, sondern alle Beteiligten – auch Krankenkassen und insbesondere die Kassenärztliche Versorgung mit schon jetzt erheblichen Versorgungslücken, die die Krankenhäuser schließen und wofür sie Defizite tragen – ebenso wie Politik in Bund und Ländern. Das hat der VKD Anfang des vorigen Jahres in seinen Positionen bereits deutlich gemacht.
Nochmals verweist der VKD auch darauf, dass künftig eine flächendeckende Gesundheitsversorgung in hoher Qualität der berechtigte Anspruch der Bevölkerung ist. Die Notwendigkeit hat sich in den Jahren der Corona-Pandemie ebenso gezeigt, wie sie jetzt erneut durch heftige Erkrankungswellen und Überlastungssituationen u. a. in den Kinderkliniken, deutlich werden. Die vom Bundesgesundheitsminister ins Spiel gebrachten Gesundheitskioske sind keine qualitätssichernde Alternative zu Krankenhäusern der Grundversorgung. Leider erleben wir gerade wieder den Fortgang der kalten Strukturbereinigung durch Unterlassen des Gesetzgebers. Regelkonformes Handeln nach dem „Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser“ sieht anders aus.
Krankenhäuser sind die Anker der Versorgung – stationär und ambulant. Sie haben sich als Zentren funktionierender Kooperation und letzte Sicherstellung der Patientenversorgung fest etabliert. Dies jetzt durch falsche Festlegungen zu zerschlagen, wäre fahrlässig. Die bevorstehende Krankenhausreform muss – ganz im Gegenteil – dazu führen, dass die Anker-Funktion gestärkt sowie wirtschaftlich, finanziell und qualitativ weiterentwickelt wird.
„Wir wollen eine Reform, die von uns, den Praktikern im Krankenhausmanagement und unseren Mitarbeitern, auch umgesetzt werden kann. Genau darauf kommt es jetzt an. Sonst haben wir noch mehr Bürokratie und am Ende chaotische Verhältnisse. Auch das ist eine Erfahrung von Revolutionen. Angesichts der Komplexität der geplanten Veränderungen innerhalb und außerhalb der Krankenhäuser müssen die Erfahrungen, Kenntnisse und die Innansichten der Praktiker aller Versorgungsstufen frühzeitig einbezogen werden, bevor nicht mehr korrigierbare Fehlfestlegungen getroffen werden. Vom grünen Tisch betrachtet sieht vieles oft gut geregelt aus, was aber in der Praxis zu Irritationen, noch mehr Bürokratie und auch Verschlechterung der Patientenversorgung führt. Leider haben wir hier bereits zahlreiche Erfahrungswerte.
Dr. Josef Düllings: „Ein Blick auf die aktuelle Lage der meisten Kliniken zeigt zudem, dass diese Anker der Versorgung bei allem Reformeifer der Politik erst einmal wirtschaftlich und finanziell über die Runden kommen müssen. Wie sollen die Häuser aus einer extremen Krise heraus in eine solche Reform starten können, wenn dieser Start mit hohen Defiziten vorbelastet ist? Strukturveränderungen brauchen erhebliche Investitionen – die seit Jahrzehnten von den Ländern nur mangelhaft gewährleistet werden. Wir haben somit keine Ökonomisierung der Krankenhäuser, die wieder hinter die Medizin zurücktreten müsse, sondern eine Mangelverwaltung, die durch eine schlechte Ergebnisqualität des Gesetzgebers auf Landes- und Bundesebene selbst verursacht wurde. Und der Bund schaut zu – bis auf das Krankenhauszukunftsgesetz zur Digitalisierung der Krankenhäuser. Das muss sich ändern, weil wir sonst durch ungeplante, kalte Strukturveränderungen einen Flickenteppich der Versorgung und die Empörung der Bevölkerung erleben werden – und zwar stationär und ambulant. Wir tragen hier gemeinsam Verantwortung. Wir werden nicht lockerlassen!
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