Kündigung wegen Rentennähe

Grundsätzlich gilt laut Kündigungsschutzgesetz: Je älter ein Mitarbeiter, desto höher sein Schutz vor Kündigung. Doch diese grundsätzliche Sichtweise wurde nun laut ARAG Experten durch ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts auf den Kopf gestellt. Danach gilt: Ist der Renteneintritt nahe – hier wurde ein Zeitraum von maximal zwei Jahren definiert – können Arbeitnehmer betriebsbedingt eher gekündigt werden als Kollegen, deren Rente noch weiter entfernt ist. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass betroffene Arbeitnehmer nach Ende des Arbeitsverhältnisses eine abschlagsfreie Rente oder die Regelaltersrente beziehen werden. Bei der Sozialauswahl müssen allerdings nach wie vor Kriterien wie z. B. Betriebszugehörigkeit oder Unterhaltspflichten des Arbeitnehmers berücksichtigt werden. Eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen darf ebenfalls nicht berücksichtigt werden (Az.: 6 AZR 31/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BAG .
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Jennifer Kallweit
Pressereferetnin
Telefon: +49 (211) 9633115
Fax: +49 (211) 9632220
E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel