Damit entfällt ein entscheidendes Hemmnis, das Verbraucher:innen, die per Balkon-PV Solarstrom für den eigenen Verbrauch erzeugen wollen, bis zuletzt verunsichert hatte. Ebenso zulässig sein soll der Balkon-Solar-Betrieb an jedem Stromzähler-Typ, also selbst an Zählern, die sich rückwärts drehen, wenn gerade mehr Strom ins Hausnetz eingespeist als verbraucht wird. Eine weitere Erleichterung für Nutzer:innen ist die vereinfachte Anmeldung. Sie soll nur noch bei der Bundesnetzagentur erforderlich sein soll, nicht mehr aber bei den jeweiligen Netzbetreibern.
„Diese Änderungen sind schon seit langem überfällig. Dass sie nun endlich kommen, ist ein echter Durchbruch“, sagt Sönke Tangermann, Vorstand der Ökoenergiegenossenschaft Green Planet Energy: „Wir haben dafür über Jahre gestritten und Verbraucher:innen bei juristischen Verfahren unterstützt. Nun ist die Blockade endlich überwunden.“ Die Umsetzung der VDE-Vorschläge in der derzeit entstehenden Produktnorm für solche Module und in entsprechenden Gesetzen wird es Millionen Mieter:innen erleichtern, sich aktiv an der Energiewende zu beteiligen.
In die Freude über den Erfolg, zu dem die Arbeit der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) entscheidend beigetragen hat, mischt sich für Tangermann aber auch ein Wermutstropfen: „Alleine wir von Green Planet Energy setzen uns schon seit 2016 intensiv für Balkon-PV ein. Schon damals konnten Module mit zertifizierten Wechselrichtern de facto sicher über eine Schuko-Steckdose betrieben werden“, sagt Sönke Tangermann. „Durch die massive Blockade vor allem von Netzbetreibern haben wir Jahre für die Energiewende verloren, zahllose Kilowattstunden an sauberer Energie sind uns so entgangen.“
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