Corona-Wirtschaftshilfen waren nur bedingt mit Umweltschutzzielen vereinbar

Wirtschaftswissenschaftler des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ) und der Universität Leipzig haben für das Umweltbundesamt eine Studie erarbeitet, wie grüne Konjunkturprogramme sinnvoll eingesetzt und ausgestaltet werden können. Grüne Konjunkturprogramme sollen in wirtschaftlichen Krisenzeiten die Volkswirtschaft stabilisieren und gleichzeitig einen Beitrag zur ökologischen Transformation leisten. Die Bilanz der Wissenschaftler für die im Zuge der Coronakrise beschlossenen Wirtschaftshilfen fällt dabei gemischt aus.

 

 

"Grüne Konjunkturpolitik muss einen schwierigen Spagat meistern", betont Prof. Erik Gawel, UFZ-Ökonom und Leiter der Studie. "Sie muss helfen, die Volkswirtschaft kurzfristig zu stabilisieren – und gleichzeitig längerfristig wirksame Impulse für die ökologische Transformation setzen", stellt Ko-Autor Jun.-Prof. Paul Lehmann von der Universität Leipzig dazu klar. Grundsätzlich kämen für grüne Konjunkturprogramme nur Maßnahmen infrage, mit denen die Wirtschaftskrise zielgerichtet bekämpft werden kann. Für umweltpolitische Instrumente gelte das jedoch nicht in jedem Fall, so Lehmann. So wurde während der Coronakrise ein "Zukunftspaket" beschlossen, um die Verkehrswende, den Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur und die Gebäudesanierung stärker zu fördern. Derartige Investitionsmaßnahmen entfalteten ihre Wirkung wegen aufwendiger Planungs- und Umsetzungsverfahren in der Regel erst sehr zeitverzögert. Der erhoffte wirtschaftliche Impuls durch mehr Investitionen trete dann oft erst verspätet ein, nachdem die Wirtschaftskrise bereits abgeklungen ist. Auch wenn sie umweltpolitisch sinnvoll seien, eigneten sich grüne Investitionsmaßnahmen daher eher selten für grüne Konjunkturprogramme.

Umgekehrt hebt Lehmann aber auch hervor: "Konjunkturprogramme sollten langfristig keine neuen ökologische Schäden verursachen, also dem sogenannten Do-no-harm-Prinzip folgen." So müsse vermieden werden, dass Konjunkturprogramme zu neuen Investitionen in langlebige umweltschädliche Technologien führen. Auch in wirtschaftlichen Krisenzeiten dürften daher Umweltauflagen und -steuern nicht abgeschwächt werden, erläutert Ko-Autor Klaas Korte vom UFZ. Es sei daher grundsätzlich positiv zu bewerten, dass während der Coronakrise beispielsweise die CO2-Bepreisung nicht abgeschwächt wurde – obwohl dies von politischen Akteuren auf nationaler und europäischer Ebene gefordert wurde.

In jedem Falle sollten umweltschädliche Technologien nicht direkt staatlich gefördert werden, um die Konjunktur anzukurbeln, betont Lehmann. Zwar sei während der Coronakrise richtigerweise auf eine "Abwrackprämie" zur Förderung des Kaufs neuer Autos mit Verbrennungsmotor verzichtet worden – wie sie noch während der Finanzkrise 2008/09 zum Einsatz kam. Durch die generelle Senkung der Mehrwertsteuer und die gleichzeitige Erhöhung der Kaufprämie für Fahrzeuge auch mit Hybridantrieb seien jedoch trotzdem unerwünschte Anreize geschaffen worden, Autos mit Verbrennungsmotor neu anzuschaffen. Den Ansprüchen an ein "grünes" Konjunkturprogramm könnten die beschlossenen Wirtschaftshilfen daher nur in Teilen genügen.

Weitere Informationen:
Policy Paper "Grüne Konjunkturpolitik – Herausforderungen und Chancen": https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/uib_07-2022_gruene_konjunkturpolitik.pdf

Vollständiger Abschlussbericht "Grüne Konjunkturprogramme": https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/uib_06-2022_gruene_konjunkturprogramme.pdf

 

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