Thema im Bundestag: Dauer-Krise Künstlereinkommen

Gestern hatte der Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages zu einem öffentlichen Fachgespräch zur sozialen Lage von Künstlerinnen und Künstlern geladen. Als Sachverständige waren anwesend: Lisa Basten von der Gewerkschaft ver.di, Cilgia Gadola vom Bundesverband Freie Darstellende Künste (Projekt Systemcheck), Heinrich Schafmeister vom Bundesverband Schauspiel, Katharina Uppenbrink von der Initiative Urheberrecht und Olaf Zimmermann vom Deutschen Kulturrat.

Für den Deutschen Kulturrat betonte sein Geschäftsführer, Olaf Zimmermann, bei der Anhörung, dass sich die soloselbständigen Künstlerinnen und Künstler auch außerhalb der immer noch andauernden Corona-Krise in einer Dauer-Krise befinden. Das Durchschnittseinkommen der in der Künstlersozialkasse Versicherten liegt in diesem Jahr bei den Wort-Künstlern (Schriftstellerinnen und Schriftsteller u.a.), die bei den Versicherten die höchsten Einkommen erzielen, bei 22.702 Euro im Jahr (1.891 Euro/Monat), bei den am schlechtesten verdienenden selbständigen Musikerinnen und Musiker bei 14.181 Euro (1.181 Euro/Monat). Das ist skandalös wenig!

Er forderte insbesondere die öffentliche Hand auf, bei der bei Beauftragung von Künstlerinnen und Künstlern in der Zukunft ein angemessenes Honorar zu zahlen. Die Gewerkschaft ver.di hat gerade einen konkreten Vorschlag für die Ermittlung von angemessenen Basishonoraren vorgelegt. Olaf Zimmermann verwies auch auf die Notwendigkeit hin, Ausstellungsvergütungen für Bildende Künstlerinnen und Künstler zu zahlen. Hier verwies er auf die gerade vom Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler vorgestellten Konzeption. Er forderte die öffentlichen Rechtsträger der Kultureinrichtungen auf, Tarifverträge mit einer angemessenen Vergütung abschließen und sich aktiv gegen die im Kulturbereich grassierende Verdrängung von Angestellten in die Selbstständigkeit zu stemmen. Außerdem sollen die öffentlichen Hände alle Maßnahmen zum Aufweichen des Urheberrechtes unterlassen, die darauf hinauslaufen, dass die Einkommen von Künstlerinnen und Künstlern weiter erodieren. Im Gegenteil, die Künstlerinnen und Künstler brauchen ein starkes Urheber- und Leistungsschutzrecht, um ihre Einkommen zu steigern.

Auf Fragen von Abgeordneten des Deutschen Bundestag antwortete Olaf Zimmermann, dass er die von der Kulturministerkonferenz der Länder vorgelegte Matrix für Basishonorare für künstlerische Leistungen als eine große Chance ansieht, jetzt praktische Schritte bei der besseren Entlohnung von Künstlerinnen und Künstlern zu erreichen. Die Zeit ist reif, eine bessere Honorierung von Künstlerinnen und Künstler durch die öffentlichen Auftraggeber jetzt anzugehen. Damit kann im gesamten Kulturbereich die notwendige Welle zur Erhöhung der Künstlereinkommen ausgelöst werden.

  • Die Anhörung des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages kann hier in voller Länge nachgeschaut werden.
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