INNEO Solutions erneut von PTC ausgezeichnet

Ellwangen- auch in diesem Jahr wurde das Systemhaus INNEO Solutions GmbH von PTC zum Top PLM-Partner 2022 ausgezeichnet. .

Die Verleihung fand im Rahmen des internationalen Partnerevents im November in Boston statt.

Helmut Haas (Geschäftsführer INNEO) zeigt sich erfreut über diese erneute Auszeichnung. „INNEO ist bereits seit mehr als 30 Jahren erfolgreicher und größter Partner von PTC. Die Erfolge und Herausforderungen der letzten Jahre zeigen wiederum, dass wir als INNEO Team und Partner für die Digitalisierung im Mittelstand auf dem richtigen Weg sind“.

Über die INNEO Solutions GmbH

INNEO ist die innovative Antriebskraft für den Erfolg unserer Kunden in Deutschland, der Schweiz und in Großbritannien. Über 300 Mitarbeiter in 12 Niederlassungen vereinen umfassende Kompetenz in den Bereichen Produktentwicklung & Fertigung, Digitale Realität, Simulation, IoT, Informationstechnologie und Prozessoptimierung. So sind wir für über 6.000 Kunden aus unterschiedlichsten Branchen der verlässliche Partner, wenn es um Digitalisierung geht. INNEO ist PTC Platinum Partner, KeyShot Platinum Partner, ANSYS Elite Channel Partner, HP Preferred Gold Partner, NetApp Platinum Partner sowie Microsoft Gold Partner. That’s IT
www.inneo.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

INNEO Solutions GmbH
Rindelbacher Str. 42
73479 Ellwangen
Telefon: +49 (7961) 890-0
Telefax: +49 (7961) 890-177
http://www.inneo.de

Ansprechpartner:
Ingrid Göggerle
Ansprechpartnerin
Telefon: +49 (7961) 890-125
Fax: +49 (7961) 890-177
E-Mail: igoeggerle@inneo.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel