Inflation frisst höhere Leistungen im Bürgergeld
Die seit Monaten ungewohnt hohen Inflationsraten führen allerdings dazu, dass die mit dem Bürgergeldgesetz beschlossenen Erhöhungen der Regelbedarfsleistungen von den Preissteigerungen sofort aufgefressen werden. „Faktisch haben die Menschen im SGB-II-Leistungsbezug jetzt nicht mehr, sondern weniger Kaufkraft zur Verfügung. Die politisch Verantwortlichen müssen genau hinschauen, wie sich die Teuerungsraten in den kommenden Wochen entwickeln und schnell nachbessern“, fordert Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa. Die Verfassungskonformität der Grundsicherungsleistungen bemesse sich daran, dass sie nachvollziehbar so berechnet sind, dass das Existenzminimum tatsächlich abgesichert ist.
„Wir müssen endlich an die Methodik der Kalkulation ran. Das fordert der Deutsche Caritasverband seit langem. Und die Forderung ist durch die galoppierende Preisentwicklung nur umso dringlicher geworden“, so Welskop-Deffaa. Die zeitliche Verzögerung der Anpassung, aber auch die unzureichende Berücksichtigung der Stromkosten sind zwei Punkte, die dem Verband besonders am Herzen liegen.
Bessere Chancen im Arbeitsmarkt
Das neue Bürgergeld wird den Menschen helfen, Wege aus Hilfsjobs und Langzeitarbeitslosigkeit zu finden und eine dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt zu befördern, weil es bessere Beratung, weniger Bürokratie sowie mehr Aus- und Weiterbildung geben soll. „Das Weiterbildungsgeld und die Weiterbildungsprämie können ein entscheidender Anreiz für Menschen sein, sich auch nach einer längeren Phase der Erwerbslosigkeit neu für den Arbeitsmarkt zu qualifizieren“, unterstreicht Welskop-Deffaa. „Wir hoffen sehr, dass die Jobcenter mit ausreichend Ressourcen ausgestattet werden, um die Reformen dem Geist des neuen Bürgergeldes entsprechend für die Menschen praktisch umzusetzen.“
Hintergrund
Das Bürgergeld kommt 2023 in zwei Stufen: Zum ersten Januar werden die Regelleistungen erhöht. Die Angemessenheit der Wohnung wird erst nach zwölf Monaten geprüft. Vermögen bleibt bis zu 40.000 Euro ebenfalls ein Jahr geschützt. Zum ersten Juli greift die zweite Stufe, in der die Eingliederungsvereinbarung durch den Kooperationsplan ersetzt und die Weiterbildungsförderung ausgebaut wird.
Stellungnahme zur Einführung eines Bürgergeldes (caritas.de)
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