Das Umweltministerium hat mit Schreiben vom 30. November 2020 diese Verpflichtung ausgesetzt (siehe Anlage). Das heißt, Grundstückseigentümer sind nicht mehr verpflichtet, ihre Abwasserleitungen auf Dichtheit zu prüfen. Diese Verpflichtung besteht lediglich für Wasserschutzgebiete fort.
Das kommentierte Alexander Blažek, Vorstandsvorsitzender des Grundeigentümerverbandes Haus & Grund Schleswig-Holstein, folgendermaßen:
„Die Abwasserdichtheitsprüfung gehört endgültig abgeschafft und nicht nur ausgesetzt. Diese Verpflichtung kostet die Grundstückseigentümer unnötig Geld – 500 bis 1.000 € im Schnitt für ein Hausgrundstück – und ist für den Grundwasserschutz überflüssig. Häusliche Abwässer aus undichten Leitungen belasten das Grundwasser kaum. Davon geht das Umweltministerium selbst aus (Zitat): „Massive Schadensbilder (z.B. Rohrbruch) bilden im privaten Bereich die große Ausnahme – kann Abwasser nicht abgeleitet werden (Einbruch der Leitungen), werden die Schäden durch die Eigentümer aufgrund der hohen eigenen Betroffenheit umgehend beseitigt.“ Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen bis auf die Frage, warum der Erlass nicht endgültig gestrichen wird.
Haus & Grund hat stets darauf hingewiesen, dass diese Regelung überflüssig ist. Private Grundeigentümer haben ein hohes Interesse an der Funktionsfähigkeit der Abwasserleitungen. Bei kleineren Undichtigkeiten kommt es nämlich zu Wurzeleinwuchs und damit zur Verstopfung der Abwasserleitung. Auch hier ist das Eigeninteresse an einer dichten Abwasserleitung hoch.
Wie heißt es so schön: „Wenn es nicht notwendig ist, eine Regel zu schaffen, ist es notwendig keine Regel zu schaffen.“ Es könnten Aufwendungen in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro gespart werden, die für die Energiewende im Gebäudesektor besser angelegt wären.
Hausaufgaben müssen die Kommunen machen. Nach Erkenntnissen des Umweltministeriums kommen diese bei der Erfassung und Sanierung des öffentlichen Kanalnetzes nicht hinterher.“
Haus & Grund Schleswig-Holstein vertritt die Interessen der privaten Grundeigentümer und hat landesweit über 70.000 Mitglieder. Privaten Grundeigentümern gehören rund 80 Prozent aller Wohnimmobilien.
Haus & Grund Schleswig-Holstein – Verband Schleswig-Holsteinischer Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e. V.
Stresemannplatz 4
24103 Kiel
Telefon: +49 (431) 6636-110
Telefax: +49 (431) 6636-188
http://www.haus-und-grund-sh.de
Telefon: +49 (431) 6636-111
E-Mail: alexander.blazek@haus-und-grund-sh.de