Stress lass nach!
Die heutige Arbeitswelt ist von Dienstleistungen geprägt. Die Folge sind körperlich unterforderte Arbeitnehmer, die beispielsweise mit Rückenschmerzen, Gelenkproblemen oder Stoffwechselstörungen kämpfen. Gleichzeitig findet oft eine Überforderung auf psychischer Ebene statt, denn Zeitdruck und Arbeitstempo steigen, die Kommunikationsgeschwindigkeit nimmt zu, Privat- und Arbeitsleben können oft nicht mehr klar voneinander getrennt werden. So sind laut Bundesgesundheitsministerium in der Europäischen Union rund 50 Millionen Menschen von Depressionen, Erschöpfung und Suchterkrankungen betroffen. Der Hauptgrund für teilweise lange Fehlzeiten sind psychische Erkrankungen: Rund 15 Prozent aller Fehltage gehen auf eine kranke Psyche zurück. Dabei liegt die Krankheitsdauer nach Information der ARAG Experten mit 36 Tagen dreimal so hoch wie bei anderen Erkrankungen, die im Schnitt zwölf Tage andauern.
Das Arbeitsschutzgesetz
Wer arbeitet, muss dabei sicher sein. Daher steht an erster Stelle eines gesunden Arbeitsplatzes ein effizienter Arbeitsschutz und eine wirksame Unfallvermeidung. Die gesetzliche Grundlage für den betrieblichen Arbeitsschutz ist laut ARAG Experten das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Es verpflichtet Arbeitgeber, Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen, notwendige Schutzmaßnahmen zu ergreifen und diese regelmäßig zu überprüfen.
Nach längerer Krankheit: Betriebliches Eingliederungsmanagement
Darüber hinaus sind Arbeitgeber – unabhängig von der Betriebsgröße – verpflichtet, länger erkrankten Mitarbeitern, die in einem Jahr mehr als 42 Tage arbeitsunfähig waren, den Wiedereinstieg in den Arbeitsalltag zu erleichtern. Dieses so genannte betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) gilt sowohl für eine länger andauernde Arbeitsunfähigkeit, als auch für mehrere aufeinander folgende Kurzzeiterkrankungen. Die Art der Erkrankung spielt dabei keine Rolle. Laut ARAG Experten sind Betroffene auch nicht dazu verpflichtet, ihrem Arbeitgeber die ärztliche Diagnose mitzuteilen. Unterlässt ein Arbeitgeber, länger erkrankten Beschäftigten ein BEM-Verfahren anzubieten und kündigt er ihm krankheitsbedingt, kann dies vor Gericht zur Unwirksamkeit der Kündigung führen. Vielmehr muss der Arbeitgeber dann nachweisen, dass er alles unternommen hat, um eine Weiterbeschäftigung zu ermöglichen.
Die Teilnahme am BEM-Verfahren ist freiwillig. Vorschriften zum Ablauf der Eingliederung gibt es nicht. Auch die Maßnahmen sind nicht vorgegeben und können sehr vielfältig sein. Ob medizinische Reha, Anpassung bzw. Umgestaltung des Arbeitsplatzes, technische Arbeitshilfen, Versetzung in einen anderen Bereich, Reduzierung der Arbeitszeit, Weiterbildung oder Umschulung – je nach Einzelfall legen die Beteiligten gemeinsam die konkreten Schritte fest.
Eine Liste mit vielfältigen BEM-Maßnahmen und Akteuren, die Arbeitnehmern und Arbeitgebern unterstützend zur Seiten stehen, bietet die Internetseite Talent Plus . Talentplus ist Teil des REHADAT-Informationsangebots. REHADAT ist ein Projekt des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln e. V. und wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert.
Wege zum gesunden Arbeitsplatz: Betriebliche Gesundheitsförderung
Die betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. ARAG Experten weisen darauf hin, dass gesetzliche Krankenkassen dazu verpflichtet sind, BGF-Leistungen zu unterstützen. Ob z. B. gesunder Lebensstil, Unterstützung bei Ernährungsfragen, Sport-Angebote, Hilfe bei der Suchtprävention oder Stressmanagement – es gibt zahlreiche Möglichkeiten, für mehr Gesundheit am Arbeitsplatz zu sorgen. Unterstützung bieten Krankenkassen und Unfallversicherungsträger oder auch private Unternehmen und Dienstleister – beispielsweise Gesundheitszentren, Ernährungsberater oder Fitnessanbieter. Auch die „Initiative Neue Qualität der Arbeit“ (INQA) informiert über Möglichkeiten und Ideen für einen gesunden Arbeitsplatz.
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die BGF für Arbeitgeber sogar steuerliche Vorteile hat: Maßnahmen bis zu 600 Euro pro Mitarbeiter und Jahr sind steuerfrei, wenn sie die Mitarbeitergesundheit fördern.
Betriebliche Krankenversicherung
Viel für die Gesundheit der Mitarbeiter und das eigene Image können Arbeitgeber tun, wenn sie mit einer betrieblichen Krankenversicherung vorsorgen. Die Mitarbeiter fühlen sich gewertschätzt. Attraktiv sind beispielsweise Budgettarife. Dabei können sich die Mitarbeiter Jahr für Jahr über ein frei verfügbares Gesundheitsbudget freuen, das sie individuell einsetzen können: für eine neue Brille, Heilpraktikerleistungen, eine professionelle Zahnreinigung – und einiges mehr, wofür die gesetzliche Krankenkasse nicht oder nur teilweise aufkommt.
Weitere interessante Informationen unter:
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