Die Kaltmiete von 550 Euro für eine gut 33 Quadratmeter große teilmöblierte Einzimmerwohnung in Frankfurt ist mit Blick auf die aktuelle Wohnungssituation unangemessen hoch. In einem solchen Fall sei die Festsetzung einer Geldbuße wegen Mietwuchers in Höhe von 3.000 Euro nicht zu beanstanden. ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (Az.: 3 Ss-OWi 1115/22).
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