Ein ehrenamtliches Mitglied eines Frauenchores ist laut ARAG Experten nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts bei einem öffentlichen Adventssingen in kirchlichen Räumlichkeiten unfallversichert. Der Weg stehe in innerem Zusammenhang mit dem versicherten Ehrenamt, selbst wenn die Freude am Gesang und der Gemeinschaft im Vordergrund steht. Freude gehöre zum Wesen des Ehrenamts (Az.: B 2 U 19/20 R).
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