BUND: Mehrwegpflicht für Gastronomiebetriebe ab 01. Januar darf nicht verschlafen werden

  • Mehrweg muss das neue Normal in der Gastronomie werden
  • Betriebe brauchen berlinweites Beratungs- und Unterstützungsangebot
  • Mehrweglösungen sind das wichtigste Instrument, um die To-Go-Verpackungsberge und die Vermüllung in Berlin zu reduzieren
  • Kontrolle durch die Berliner Vollzugsbehörden ist wichtig und notwendig für den Erfolg der Mehrwegpflicht

Ab 1. Januar 2023 müssen Gastronomiebetriebe Mehrwegbehälter für „To-Go“ Getränke und Essen anbieten. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Berlin e.V.) kritisiert den Stand der Umsetzung in Berlin und fordert mehr Beratung, Förderung und Kontrolle. Mehrweglösungen sind das wichtigste Instrument, um die To-Go-Verpackungsberge und die Vermüllung in Berlin zu reduzieren. Der BUND kritisiert, dass die flächendeckende Umsetzung der Mehrweg-Angebotspflicht zum 1. Januar sehr fraglich ist. Klima- und ressourcenschonende Mehrwegverpackungen müssen endlich zum Standard werden. Dafür stellt die Mehrwegpflicht für die Gastronomie eine große Chance dar, die nicht vertan werden sollte.  

Nachfragen des BUND Berlin bei Gastronomiebetrieben haben offenbart, dass viele noch nicht über die Mehrweg-Angebotspflicht Bescheid wissen, die bereits in wenigen Tagen in Kraft tritt. Manche Caterer, Lieferdienste, Restaurants und Cafés beklagen zudem die Unklarheit, ob das Gesetz auf sie zutrifft. Kleine Betriebe, wie Imbissbuden mit weniger als fünf Beschäftigten und maximal 80 Quadratmetern Verkaufsfläche inklusive frei zugänglicher Sitz- und Außenfläche, sind zunächst ausgenommen. Diese sind lediglich verpflichtet, kundeneigene Mehrweggefäße zu akzeptieren.  

Die Gastronomie muss die zeitnahe Umsetzung der Mehrweg-Angebotspflicht sicherstellen. Sie darf dabei aber mit den uneinheitlichen und teilweise unklaren gesetzlichen Regelungen nicht allein gelassen werden. Auch die Auswahl aus der Vielzahl unterschiedlicher Mehrwegsysteme stellt für Gastronom*innen eine Herausforderung dar.  

„Wir fordern ein berlinweites Beratungsangebot, das die Gastronomie bei der Einführung der Mehrwegangebote unterstützt", so Daniel Affelt, Koordinator für Abfall- und Ressourcenpolitik vom BUND Berlin. “Vorbildliche Betriebe, die vollständig auf Mehrweg umstellen und gar kein Einweg-To-Go mehr anbieten oder die nachweißlich eine sehr hohe Mehrwegquote haben, sollten durch ein Förderprogramm unterstützt werden. Mehrwegangebote müssen den Kund*innen standardmäßig vom Verkaufspersonal angeboten werden und nicht nur als Ausstellungsstück auf dem Tresen stehen. Die Koordination von Beratung und Mehrwegförderung sollte bei der neuen Zero-Waste-Agentur in Verantwortung der BSR angesiedelt werden."  

Daneben ist auch die Kontrolle der Umsetzung durch die Berliner Vollzugsbehörden wichtig und notwendig für den Erfolg der Mehrwegpflicht und ebenso für einen fairen Wettbewerb der Betriebe. Der BUND Berlin wird im neuen Jahr mithilfe von ehrenamtlich Aktiven die Umsetzung der Mehrwegpflicht stichprobenartig überprüfen. Dabei soll es nicht darum gehen, einzelne Betriebe an den Pranger zu stellen, sondern den allgemeinen Handlungsbedarf zu überprüfen und aufzuzeigen.  

„Damit die Ressourcenwende im Sinne einer Kreislaufwirtschafts gelingt, muss Mehrweg statt Einweg das neue Normal in der Gastronomie werden. Dafür müssen auch die wahren Kosten der Einwegverpackungen eingepreist werden“, so Affelt. Bisher werden die Schäden durch Einwegplastik, wie die emittierten Treibhausgase und die Kosten für die Müllbeseitigung, nicht von den Verursachern getragen. Das ist auch der Grund, warum Einweg immer noch viel zu billig und attraktiv für etliche Gastronom*innen ist. Berlin sollte hier unbedingt das Berufungsverfahren zur Steuer auf Einwegverpackungen der Stadt Tübingen im Auge behalten. Falls die Steuer in der 2. Instanz bestätigt wird, sollte eine ähnliche Regelung auch in Berlin beschlossen werden. Falls nicht, sollte vom Land Berlin auf das Umweltministerium eingewirkt werden, dass eine rechtskonforme deutschlandweite Regelung im Sinne der Abfallvermeidung und des Klima- und Ressourcenschutzes getroffen wird.  

Das Projekt „Essen in Mehrweg“ des BUND-Bundesverbands zusammen mit LIFE Bildung Umwelt Chancengleichheit e.V.  und dem ECOLOG-Institut für sozial-ökologische Forschung und Bildung informiert Gastronomiebetriebe über die Webseite esseninmehrweg.de umfassend über ihre Pflichten durch die Novellierung des Verpackungsgesetzes bezüglich der Mehrweg-Angebotspflicht.  

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