Beschleunigung für Natur- und Klimaschutz: Bundestag und Bundesrat müssen Bürgerrechte retten und Prioritäten setzen

Zu den heutigen Beratungen in Bundestag und Bundesrat über ein Gesetz zur Beschleunigung verwaltungsgerichtlicher Verfahren im Infrastrukturbereich, erklären Antje von Broock, Geschäftsführerin beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und Robert Bednarsky, Vorsitzender des BUND Thüringen:

Antje von Broock: „Das ‚Gesetz zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich‘ beschneidet den Rechtsschutz für die Bürger*innen in Umweltbelangen und beschleunigt die Klima- und Biodiversitätskrise. Die Parlamentarier*innen aus Bund und Ländern müssen den Entwurf der Ampel-Regierung dringend nachbessern. Sie müssen dem pauschalen Beschleunigungswahn klare Grenzen zum Schutz von Mensch und Natur setzen. Der Gesetzentwurf beschleunigt keine Genehmigungen und setzt keine Prioritäten. Aber er schadet der naturverträglichen Bekämpfung der Klimakrise.

Der Verlust der Biodiversität schreitet rasant voran. Es droht eine Erderhitzung von weit über zwei Grad. Für klimaschädliche Vorhaben wie fossile Kraftwerke, Müllverbrennungsanlagen, Braunkohletagebaue, Flughäfen und unsinnige Straßen gibt es daher nur eine Lösung: Sie müssen gestrichen werden. Falsche Planungen, die dauerhaft Natur zerstören, Gesundheit der Menschen gefährden oder langfristig die Klimakatastrophe anheizen, müssen wirksam überprüft werden. Für eine echte Planungsbeschleunigung braucht es daher eine grundlegende Finanzierungs- und Verwaltungsreform mit ausreichend Personal für Naturschutz und naturverträgliche Infrastruktur, Standards für naturverträgliche Entscheidungen der Verwaltung und Kapazitäten für Öffentlichkeitsbeteiligung und Digitalisierung. Hier muss die Politik handeln – beschleunigt.“

Robert Bednarsky: Im Koalitionsvertrag sind neben einer Planungsbeschleunigung auch eine Verbesserung der Bürgerbeteiligung und „[…] eine auf Rechtssicherheit und gegenseitigem Vertrauen fußende Planungskultur“ mit dem Ziel, dass „gerichtliche Auseinandersetzungen möglichst vermieden werden […]“, vorgesehen. Hierzu braucht es eine Verbesserung der Inhalte und Qualität der Planungsverfahren und keine Verkürzung des Rechtsweges und Verfahrensbeschleunigung um jeden Preis. Das ergibt sich zum Beispiel auch aus dem Urteil der BVerwG zugunsten des BUND Thüringen bei der Ortumfahrung Meiningen: Dieser Planfeststellungsbeschluss wurde unter anderem deshalb aufgehoben, weil die Straßenplanung mit unvollständigen und veralteten Daten schnell zum Abschluss gebracht werden sollte und die Hinweise des BUND dahingehend ignoriert wurden. Dies hat das Gericht nicht akzeptiert, so kann Verfahrensbeschleunigung nicht gelingen.

Außerdem ist im Koalitionsvertrag eine Weiterentwicklung des Klimaschutzgesetzes mit Klimazielen verankert, die das Verkehrsressort nicht ohne weitgehenden Verzicht auf Neubau im Bereich der Bundesfernstraßen wird einhalten können. Zudem steht der BUND zu den Aussagen seines Leitantrages, welchen die Landesversammlung 2022 beschlossen hat, in dem es heißt, dass Klima- und Biodiversitätskrise nicht gegeneinander ausgespielt werden dürfen. Der BUND Thüringen erwartet von der Thüringer Landesregierung, diese Aspekte bei den Beratungen im Bundesrat mit einzubringen.

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