Weiterhin keine Dynamik bei Unternehmensinsolvenzen

Nach einem deutlichen Rückgang im September (-20,6 %) steigt die Zahl der Unternehmensinsolvenzen im Oktober (+18,4 %) wieder an. Anders als man erwarten würde, zeigt das monatliche Auf und Ab aber keine eindeutige Tendenz nach oben. Obwohl viele Unternehmen vor wirtschaftlichen Schwierigkeiten stehen, treten nur wenige den Gang zum Insolvenzgericht an. In Erwartung angekündigter Hilfszusagen zögern viele Unternehmer einen solchen Schritt zu gehen, obwohl einige staatliche Hilfsmaßnahmen den Krisenzustand nur verlängern.

Das Statistische Bundesamt* hat heute die Zahl der Unternehmensinsolvenzen für August 2022 und eine Entwicklung für den zurückliegenden Monat Oktober veröffentlicht. Demnach ist die Zahl der beantragten Unternehmensinsolvenzen im August 2022 im Vergleich zum Vorjahresmonat um 11,5 Prozent gestiegen. Nach vorläufigen Angaben sind auch die beantragten Unternehmensinsolvenzen im Oktober 2022 um 18,4 Prozent gegenüber dem Vormonat gestiegen, nachdem sie erst im September um 20,6 Prozent gegenüber August 2022 gefallen waren.

Die aktuellen Auswertungen des Statischen Bundesamts zeigen, dass sich die Unternehmensinsolvenzen weiter auf einem Tiefstand befinden. Der Blick auf den zurückliegenden Monat ist leider wenig hilfreich, weil er nur eine Momentaufnahme ist. Anders als man erwarten würde, zeigt das monatliche Auf und Ab keine eindeutige Tendenz nach oben. Auf diesem Niveau ist weder eine Normalisierung der Insolvenzzahlen noch eine Insolvenzwelle in Sicht. Viele Unternehmen hoffen scheinbar weiterhin auf staatliche Hilfen, auch dann, wenn sich deren Krisenursachen nicht allein mit staatlichen Finanzhilfen lösen lassen“, erläutert Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (VID).

Die Unternehmen stehen weiterhin vor außergewöhnlichen Belastungen wie den Energiepreissteigerungen, der Rohstoffknappheit, dem stark veränderten Konsumverhalten und nicht zuletzt dem Arbeitskräftemangel: „Viele Unternehmen befinden sich derzeit in einer gefährlichen Zwickmühle. Einerseits kämpfen sie mit höheren Kosten; auch bei Löhnen. Gleichzeitig fehlen ihnen häufig Arbeitskräfte und Zulieferteile, um den Umsatz zu realisieren, den sie benötigen, um diese Mehrkosten aufzufangen. Gleichzeitig wird der Arbeitskräftemangel durch die staatlichen Stützungsmaßnahmen im Gießkannenprinzip nicht behoben, sondern verfestigt. Die fortlaufende Zahlung des Kurzarbeitergelds oder andere staatliche Hilfen an unproduktiv gewordene Unternehmen bindet Arbeitskräfte, die zukunftsfähige Unternehmen dringend benötigen“, so der VID-Vorsitzende.

Der Berufsverband der deutschen Insolvenzverwalter und Sachwalter erwartet erst dann einen deutlichen Anstieg der Insolvenzzahlen, wenn die staatlichen Finanzhilfen zielgerichtet und nicht unabhängig von der Zukunftsfähigkeit der Unternehmen ausgezahlt werden. Weiterhin sind die geringen Insolvenzzahlen eine direkte Folge des staatlich gelenkten Insolvenzgeschehens.

Quellen:

* 18,4 % mehr beantragte Regelinsolvenzen im Oktober 2022 als im Vormonat (https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2022/11/aktuelle-insolvenzen.html)

** Grafik des VID: Entwicklung der Unternehmensinsolvenzzahlen in der Coronakrise (IN-Verfahren), © Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (VID)/November 2022, Grafik kostenfrei nutzbar

Nicht alle beantragten Insolvenzverfahren werden auch eröffnet. In der Regel liegt die Eröffnungsquote bei ca. 60 Prozent. Voraussetzung einer Eröffnung ist ein Eröffnungsgrund sowie die voraussichtliche Deckung der Verfahrenskosten.

Über Verband Insolvenzverwalter Deutschlands e.V. (VID)

Der Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands ist der Berufsverband der in Deutschland tätigen Insolvenzverwalter und Sachwalter. Mit mehr als 460 Mitgliedern vertritt er die überwiegende Mehrheit dieser Berufsgruppe. Die Mitglieder verpflichten sich auf „Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenz- und Eigenverwaltung“ und zur Zertifizierung nach ISO:9001. Damit setzt der Verband Maßstäbe für eine unabhängige, transparente und qualitativ anspruchsvolle Tätigkeit in Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist eine mindestens dreijährige Tätigkeit als Unternehmensinsolvenzverwalter oder Sachwalter.

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