Durch eine Änderung der Hamburger Verfassung wird der Verkauf von städtischen Wohngrundstücken ausgeschlossen und Grundstücke im Eigentum der Stadt stattdessen im Erbbaurecht mit einer Laufzeit von 100 Jahren vergeben. Auch wenn einige Ausnahmen vorgesehen sind, darf man sich darüber freuen, dass der Grundsatz, Wohngrundstücke der Stadt Hamburg nicht verkaufen zu können, jetzt sogar Verfassungsrang genießt. „So kann der Schutz vor Bodenspekulation nicht bei der nächsten Regierungsbildung in Hamburg wieder rückgängig gemacht werden“, betont Marc Meyer, Rechtsanwalt von Mieter helfen Mietern und Vertrauensmann der beiden Volksinis.
Anders als bisher werden zukünftig mindestens 1000 Sozialwohnungen jährlich gebaut, die nicht nach 30 Jahren aus der Preisbindung fallen, sondern 100 Jahre günstig bleiben. So wird nachhaltig sichergestellt, dass ein Teil des Wohnungsbestandes in Hamburg auch für Menschen mit niedrigen Einkommen langfristig bezahlbar bleibt. Trotz der sogenannten Wohnungsbauoffensive des Senats sank allein der Bestand an Wohnungen des 1. Förderwegs in den letzten 11 Jahren von 98.772 auf nur noch 73.070, da zahlreiche geförderte Wohnungen automatisch aus der Preisbindung fielen.
„Die Notwendigkeit, immer wieder geförderte Wohnungen neu zu bauen, entfällt, wenn Wohnungen nicht nach kurzer sozialer Zwischennutzung auf dem freien Markt zu Mondpreisen angeboten werden dürfen“, freut sich Meyer über diese ökologisch und ökonomisch wichtige Festschreibung.
„Wir mussten in beinharten Verhandlungen bittere Kompromisse machen, sind aber stolz darauf, das Verkaufsverbot von öffentlichen Wohngrundstücken in der Hamburgischen Verfassung verankern zu lassen“, resümiert Marc Meyer. „Die Ergebnisse werden Hamburger:innen lange Zeit zugute kommen und vermutlich auch von anderen Ländern und Gemeinden aufgegriffen werden – dem beharrlichen und intensivem Engagement der Volksinis sei Dank," ergänzt Sylvia Sonnemann, Geschäftsführerin von Mieter helfen Mietern ihren Kollegen.
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