„Auch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte stehen aufgrund der jüngsten Entwicklungen unverschuldet unter besonderem wirtschaftlichem Druck. Hinzu kommt, dass die enormen Kostensteigerungen für Energie im Gesundheitswesen auf reglementierte Preise treffen, die nicht über die reguläre Vergütung ausgeglichen werden können. Bei vielen Praxisinhabern reduziert sich dadurch der Praxisertrag in erheblichem Umfang – und damit auch der Spielraum zur finanziellen Unterstützung ihres Praxispersonals“, sagte Reinhardt. Die Politik sei also dringend gefordert, die Arztpraxen bei den nun vorgesehenen Entlastungs- und Hilfsmaßnahmen, wie zum Beispiel dem „Hilfsfonds für soziale Dienstleister“, explizit zu berücksichtigen. Nicht umsonst habe auch der Bundesrat bereits Anfang Oktober gefordert, für medizinische Einrichtungen, zum Beispiel Arztpraxen, ebenfalls Regelungen zu treffen, welche die durch die bestehenden Regelungen und Verträge nicht refinanzierten Kostensteigerungen kompensieren.
Reinhardt: „Durch den vom Gesundheitsminister momentan noch immer an den Tag gelegten Tunnelblick mit seiner Ausgrenzung der ambulanten Strukturen drohen im schlimmsten Fall Einschränkungen bei der medizinischen Versorgung der Bevölkerung. Nicht zuletzt angesichts der anstehenden Grippewelle und saisonal steigender Coronazahlen im Winter muss das Gesundheitswesen aber dringend in allen Versorgungsbereichen krisenfest ausgestaltet werden. Die Gesundheitsversorgung ist Teil der Daseinsvorsorge. Wir sehen deshalb den Staat in der Pflicht hier schleunigst und konsequent umzudenken!“
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