Die Initiativen und Verbände haben bereits vor Ferienstart ein Belastungsübermaß angemahnt und ein Sofortprogramm für besseren Fluglärmschutz am Hamburger Flughafen gefordert. Insbesondere die Konkretisierung und Verschärfung der ab 23 Uhr geltenden Verspätungsregelung sollte angegangen werden. Geschehen ist seither nichts. Die zuständige Luftfahrtbehörde verweist darauf, dass die Verspätungsregelung als Teil der Betriebsgenehmigung nicht einseitig geändert werden könne. Diese Änderungskompetenz hätte nur der Flughafen im Wege eines Eigenantrags. Doch der wird vom Flughafen strikt verweigert. Die bestehende Regelung sei bereits ein weitgehender Kompromiss mit der Bevölkerung.
„In Hamburg und den Umlandgemeinden sind mehr als 250.000 Menschen von Fluglärm betroffen. Unabhängig von der gesetzlichen Nachtruhe ab 22 Uhr, wurde diesen Menschen ein ‚Kompromiss‘ diktiert, der Fluglärm bis weit nach 24 Uhr zulässt. Wir haben inzwischen den Eindruck, dass der Flughafen und die Fluggesellschaften diese Zeit als genehmigungslose zusätzliche Betriebszeit missbrauchen. Statt Einsicht und Abkehr von diesem Belastungszustand, müssen die Betroffenen immer neuere und weitreichendere Ausreden ertragen. Die Verantwortlichen für Veränderungen ziehen die Köpfe ein und tauchen ab“, zeigt sich Martin Mosel, stellvertretender Vorsitzender des BUND Hamburg und Sprecher im Bündnis der luftverkehrskritischen Initiativen und Verbände, deutlich verärgert.
Das Bündnis erwartet, dass die Belastungen des Nachtflugverkehrs in ihrer gesundheitsschädigenden Wirkung anerkannt werden und die Handlungsmöglichkeiten von Politik und Behörden, insbesondere aber auch durch den Flughafen, zur Vermeidung des nächtlichen Übermaßes an Flugbewegungen maximal ausgenutzt werden.
„Ich fordere den Flughafen auf, seinem Auftrag die Bevölkerung hinreichend vor Fluglärm zu schützen gerecht zu werden. Ich erwarte, dass der Flughafen unverzüglich eine Änderung der Verspätungsregelung auf den Weg bringt, die dem Schutz der Bevölkerung vor unzumutbaren Fluglärm in der regulären Nachtzeit wieder gerecht wird und eine größere Regeltreue gewährt. Kompromisse unterliegen keinem Ewigkeitsanspruch und Schutzansprüche können auch anders durchgesetzt werden“, mahnt Mosel.
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