Damit dies nicht zulasten der Schulen geht, stellt das Unternehmen alfaview allen Grundschulen, Realschulen, Gesamtschulen, Hauptschulen sowie Gymnasien jeweils 40 alfaview-Klassenräume kostenfrei für das gesamte Schuljahr 2022/2023 zur Verfügung.
In einem offenen Brief an die Bildungsministerien fordert alfaview dazu auf, die Empfehlungen von Systemhäusern kritisch zu hinterfragen – denn anstatt auf hochverfügbare Plattformen zu setzen, hat in den vergangenen Jahren jedes Bundesland im Alleingang angefangen, dezentrale, individuelle Systeme aufzubauen. Open-Source-Software (OSS) wie BigBlueButton muss teuer und personalintensiv aufgesetzt und betrieben werden und ist laut Rückmeldung von Schulen dennoch instabil. Darüber hinaus ist die ständige Weiterentwicklung der Anwendung nicht automatisch gesichert.
„Eine hochprofessionalisierte SaaS-Dienstleistung wie alfaview kostet nur einen Bruchteil – daher ist es durchaus fraglich, auf Basis welcher Beratung Länder auf OSS-Produkte setzen, die von Systemhäusern umgesetzt werden. IT- und Beratungshäuser verdienen daran, Open-Source-Produkte zu verkaufen und zu betreiben. Steuermittel sollten besser dafür genutzt werden, Schülerinnen und Schülern Endgeräte und besseres Internet zur Verfügung zu stellen“, so Niko Fostiropoulos in seinem Schreiben an die Bildungsministerien.
Aber auch die Nutzung von US-Systemen wie Zoom, Microsoft Teams oder Cisco Webex ist keine Alternative. Mit dem EuGH Urteil (Schrems II) wurde eine Übermittlung personenbezogener Daten in die USA offiziell für rechtswidrig erklärt. Damit ist die Nutzung von US-Plattformen in Deutschland rechtlich nicht mehr zulässig. Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Behörden, Schulen und Universitäten dürfen daher nur Systeme nutzen, deren Provider in der EU sitzen und sicherstellen, dass auch US-Behörden nicht auf die Daten zugreifen können. Mit dem CLOUD Act haben sich US-Behörden über die amerikanischen Mutterkonzerne umfangreiche Zugriffsrechte auf Daten von EU-Bürger:innen eingeräumt, selbst wenn die Daten auf Servern innerhalb der EU gespeichert werden.
alfaview appelliert in seinem Schreiben, die Umsetzung gesetzlicher Standards wie der DSGVO konsequent einzufordern und die Empfehlungen von Systemhäusern kritisch zu hinterfragen. Aktuell verlasse man sich ausschließlich auf Beratungsunternehmen mit kommerziellen Eigeninteressen. An vorderster Front müssen dies, wieder einmal, die Lehrer:innen und Schüler:innen ausbaden, deren Unterricht ohne zuverlässige und stabile Systeme nicht zufriedenstellend stattfinden kann – obwohl es einen leistungsfähigen Anbieter aus Deutschland gibt.
Der 100 % DSGVO-konforme Anbieter alfaview Video Conferencing Systems möchte daher allen Schulen 40 Klassenräume kostenfrei für das gesamte Schuljahr 2022/2023 zur Verfügung stellen, um einen professionellen Unterricht über das weltweit leistungsstärkste DSGVO-konforme Videokonferenzsystem zu ermöglichen.
Die alfaview gmbh ist ein international agierendes Unternehmen mit Sitz in Karlsruhe. Als Anbieter der DSGVO-konformen und in Deutschland entwickelten Videokonferenzsoftware alfaview® stellt das Unternehmen der Öffentlichkeit eine stabile videobasierte Kommunikationssoftware zur Verfügung. Ob mit 20, 50, 100, 200 oder mehr Personen gleichzeitig, alfaview® bleibt immer lippensynchron und liefert Bild und Ton in hoher Qualität und das stabil und ohne Abbrüche, rund um die Uhr. alfaview® ist eine leicht zu bedienende kleine App mit maximalem Datenschutz und wird bereits seit über zehn Jahren erfolgreich im Bildungsbereich, in der Unternehmenskommunikation und bei Events eingesetzt.
Auch die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit bescheinigt alfaview® hundertprozentige DSGVO-Konformität. In ihrer im Februar 2021 durchgeführten Prüfung verschiedener Videokonferenzanbieter zeichnet sie alfaview® als einen der wenigen Anbieter mit den maximal zu erhaltenen vier grünen Ampeln aus. Sowohl auf der datenschutzrechtlichen als auch auf der technischen Ebene punktet alfaview® mit durchgehend grünen Ampeln.
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