Binnenhäfen und VBW begrüßen Beschlüsse des Haushaltsausschusses zur Stärkung der Bundeswasserstraßen und der Binnenhäfen

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Bereinigungssitzung in der Nacht von Donnerstag auf Freitag wegweisende Beschlüsse für den Bundeshaushalt 2023 gefasst. Der Bundesverband Öffentlicher Binnenhäfen (BÖB) und der Verein für europäische Binnenschifffahrt und Wasserstraßen (VBW) haben sich im Vorfeld gezielt für eine Stärkung der Bundeswasserstraße und der Binnenhäfen eingesetzt und begrüßen sehr, dass das Parlament mit seinen Beschlüssen den Regierungsentwurf noch einmal deutlich verbessert hat.

Marcel Lohbeck, Geschäftsführer von BÖB und VBW: „Der Regierungsentwurf des Bundesfinanzministers drohte, eine enorme Lücke von 350 Millionen Euro für die Wasserstraßeninfrastruktur zu reißen. Wir haben sehr früh und sehr deutlich bei Verwaltung und Parlament für eine Schließung dieser Lücke geworben. Leider konnte sich die Regierung nicht zu einer auskömmlichen Finanzierung der Wasserstraßen durchringen. Vor diesem Hintergrund war vom Parlament keine vollständige Kurskorrektur zu erwarten. Dennoch haben die Haushälterinnen und Haushälter und Verkehrspolitikerinnen und Verkehrspolitiker das Mögliche getan, um die Situation zu verbessern. Der Beschluss des Haushaltsausschusses ermöglicht es dem Bundesverkehrsministerium, Mehrbedarfe in Höhe von bis zu 250 Millionen Euro aus anderen Stellen im Verkehrsetat, insbesondere auch aus der Straße, zu decken. Durch einen Maßgabebeschluss fordert der Haushaltsausschuss das Bundesverkehrsministerium auf, diese Möglichkeit auch anzuwenden. Dieses Vorgehen findet unsere ausdrückliche Unterstützung.

Das diesjährige Niedrigwasser hat gezeigt, dass es notwendig ist, die Wasserstraßen resilienter gegen die Folgen des Klimawandels zu machen. Der VBW hat pragmatische wasserbauliche und wasserwirtschaftliche Vorschläge für den Umgang mit Niedrigwassersituationen erarbeitet, die auf Untersuchungen der Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) und der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) basieren. Der Haushaltsausschuss hat unseren Vorschlag, diese Optionen im Rahmen von Modellvorhaben zu testen, aufgegriffen und 1 Million Euro für die konzeptionelle Vorbereitung eingestellt.

Sichere, krisenresiliente Lieferketten brauchen moderne, leistungsfähige Häfen. Rund ein Drittel der Schienengüterverkehre in Deutschland gehen durch unsere Häfen. Diesen Anteil wollen wir steigern, auch um unseren Beitrag zur umweltfreundlichen Verkehrsverlagerung noch weiter auszubauen. Die SGFFG-Förderung des Bundes ist ein hervorragendes Förderinstrument für unsere Hafenbahnen. Das Verkehrsministerium hatte im Regierungsentwurf bereits 35 Millionen Euro und damit 10 Mio. Euro mehr als 2022 vorgesehen.

Das Parlament hat für 2023 noch einmal 7,5 Millionen Euro mehr zur Verfügung gestellt. Das gibt den Binnenhäfen noch mehr Rückenwind.

Auch wenn die Regierung, bezogen auf die Investitionen in Bundeswasserstraßen, im Haushalt 2023 deutlich hinter dem eigentlichen Bedarf von mindestens 1,7 Mrd. Euro zurück bleibt, sendet der Deutsche Bundestag ein klares Signal für starke Wasserstraßen und Häfen und für umweltfreundliche Verkehrsverlagerung.

Dafür bedanken wir uns herzlich bei den Haushälterinnen und Haushältern und bei den Fachpolitikerinnen und Fachpolitikern von SPD, Grünen und FDP.“

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesverband Öffentlicher Binnenhäfen e.V. (BÖB)
Leipziger Platz 8
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 39881981
Telefax: +49 (30) 340608553
http://www.binnenhafen.de

Ansprechpartner:
Manuela Kupke
Telefon: +49 (30) 3988-1981
Fax: +49 (30) 3984-0080
E-Mail: info-boeb@binnenhafen.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel