Agro-Gentechnik: Saatgutüberwachung ausbauen und Deregulierung der neuen gentechnischen Verfahren verhindern

In den diesjährigen Kontrollen von Saatgut auf gentechnisch veränderte Organismen (GVO) haben die zuständigen Länderbehörden in keiner der insgesamt 776 beprobten Saatgutpartien Verunreinigungen nachgewiesen. Das ist eine erfreuliche Entwicklung, zumal in den letzten Jahren vor allem bei Mais immer wieder geringfügige Gentechnikspuren gefunden worden waren. 2022 konnte in den 471 beprobten Maissaatgutpartien keinerlei Gentechnik nachgewiesen werden. Es wurden auch Saatgutproben von Roten Rüben, Senf, Sojabohnen, Sommerraps, Tomaten, Zuckermais, Winterraps, Zucchini, Zuckerrüben, Leinsaat und Luzerne untersucht. Auch hier konnten keine GVO-Spuren nachgewiesen werden. 

Greenpeace, Bioland und die Interessengemeinschaft für gentechnikfreie Saatgutarbeit (IG Saatgut) fordern die Bundesländer auf, ihre Saatgutkontrollen weiter zu verstärken und Saatgut auch auf Verunreinigungen mit neuer Gentechnik zu überprüfen. Darüber hinaus muss sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass neue Gentechnik-Verfahren wie CRISPR/Cas entgegen den Plänen der EU-Kommission auch zukünftig unter dem Gentechnikrecht reguliert bleiben. 

„Saatgutkontrollen auf Verunreinigungen mit Gentechnik funktionieren nur, wenn auch nach allen bekannten Gentechnik-Pflanzen gezielt gesucht wird. Hier gibt es Lücken. So werden Genom-editierte Pflanzen wie Soja in Nordamerika bereits angebaut“, so Jan Plagge, Präsident von Bioland. „Vorliegende Nachweisverfahren müssen in die nationalen Kontrollen integriert werden. Zudem sind die Behörden in der Pflicht, weitere Nachweismethoden für neue Konstrukte zu entwickeln und diese auch anzuwenden. Sonst verlieren die Kontrollen ihre Aussagekraft mit dem Ziel, unser Saatgut frei von illegalen Verunreinigungen zu halten.“ 

„Um die Wahlfreiheit zu sichern und um weiterhin gentechnikfrei züchten und ernten zu können, muss sich die Bundesregierung in Brüssel dafür einsetzen, dass die neue Gentechnik unter dem geltenden Gentechnikrecht reguliert bleibt“, so Eva Gelinsky von der Interessengemeinschaft für gentechnikfreie Saatgutarbeit (IG Saatgut).  

„Denn ohne Regulierung würde die Nulltoleranz außer Kraft gesetzt. Auch wäre die gentechnische Veränderung von Saatgut nicht mehr kennzeichnungspflichtig. Weiträumig könnten Verunreinigungen um sich greifen und dabei nicht mehr kontrollierbar oder nachvollziehbar sein.“ 

Die Ergebnisse des Saatgutmonitorings der Bundesländer finden sich hier

Mit einem Grundsatzurteil hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 25. Juli 2018 entschieden, dass neue gentechnische Verfahren wie CRISPR-Cas unter dem europäischen Gentechnikrecht zu regulieren sind. Im Herbst 2021 startete die EU-Kommission einen Gesetzgebungsprozess zu neuen Gentechnik-Verfahren. Damit will die Kommission geltendes EU-Recht aufweichen. Inzwischen wurden detailliertere Pläne bekannt, deren Umsetzung zu einer kompletten Deregulierung bestimmter neuer Gentechnik-Verfahren führen würde. „Auch neue Gentechnik-Pflanzen müssen als solche gekennzeichnet und erkennbar sein“, sagt Christiane Huxdorff, Landwirtschaftsexpertin von Greenpeace. „Denn nur so ist gesichert, dass sie nicht ungeprüft und unreguliert auf die europäischen Äcker und Teller kämen. Wahlfreiheit muss an jeder Stelle gewährleistet sein, egal ob bei Bäuer:innen oder Verbraucher:innen!“ 

Über den Bioland- Verband für organisch-biologischen Landbau e.V.

Bioland ist der bedeutendste Verband für ökologischen Landbau in Deutschland und Südtirol. Rund 10.000 Betriebe aus Erzeugung, Herstellung und Handel wirtschaften nach den Bioland-Richtlinien. Gemeinsam bilden sie eine Wertegemeinschaft zum Wohl von Mensch und Umwelt.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bioland- Verband für organisch-biologischen Landbau e.V.
Kaiserstr. 18
55116 Mainz
Telefon: +49 (6131) 23979-0
Telefax: +49 (6131) 23979-27
http://www.bioland.de

Ansprechpartner:
Pressestelle
Telefon: +49 (6131) 23979-20
E-Mail: presse@bioland.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel