Als Vorsichtsmaßnahme plant die Gesellschaft jedoch, sowohl die Anleiheinhaber der Anleihe 2017/2022 als auch die Anleiheinhaber der Anleihe 2021/2026 (WKN: A3KRAP / ISIN: DE000A3KRAP3) zu einer jeweils eigenständigen Gläubigerversammlung einzuladen. Die Anleiheinhaber der Anleihe 2017/2022 sollen dabei um Zustimmung zu einer Laufzeitverlängerung um ein Jahr bis Oktober 2023 gebeten werden. Ferner soll der Zinssatz von zuvor 7,0 % p.a. auf 8,5 % p.a. angehoben werden. Die Anleiheinhaber der in 2026 fälligen Anleihe sollen auf bestimmte Rechte verzichten, die mit der nicht geleisteten Rückzahlung der Anleihe 2017/2022 einhergehen.
Die SdK rät den betroffenen Anleiheinhabern, sich zu organisieren, um so eine bestmögliche Wahrung ihrer Interessen gewährleisten zu können. Aus Sicht der SdK besteht noch deutlicher Aufklärungsbedarf von Seiten des Unternehmens, bevor einer Laufzeitverlängerung bzw. einem Rechtsverzicht zugestimmt werden kann. So ist völlig unverständlich, wieso die Gesellschaft erst einen Tag nach dem Fälligkeitstag die Anleiheinhaber darüber informiert, die Rückzahlung nicht leisten zu können. Auch erscheint die generelle Geschäftsstrategie des Unternehmens aus Sicht der SdK fragwürdig. So hat die Gesellschaft in den zurückliegenden Jahren zwar stets einen positiven operativen Cashflow erzielen können. Aufgrund hoher Investitionen konnte aber seit 2013 nur in einem Jahr ein positiver freier Cashflow erzielt werden.
Betroffenen Anlegern bietet die SdK an, sich unter www.sdk.org/metalcorp für einen kostenlosen Newsletter zu registrieren, über den die SdK die Anleiheinhaber über die weiteren Entwicklungen informieren wird. Die SdK bietet allen betroffenen Anleiheinhabern ferner an, diese kostenlos auf den kommenden Anleihegläubigerversammlungen zu vertreten.
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