ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, wonach Unternehmen die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch erfassen müssen. Das ergebe sich aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2019, so die Gerichtssprecherin (Az.: 1 ABR 22/21).
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