BAföG: So hilft der Staat
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG): Ein sperriger Begriff, allerdings bietet das Gesetz für rund ein Viertel der Studierenden die finanzielle Basis für ihre universitäre Ausbildung. Voraussetzung für eine Bafög-Förderung ist – vereinfacht gesagt –, dass die finanziellen Mittel von Eltern oder Lebenspartnerinnen und Lebenspartner nicht ausreichen, um sich ein Studium leisten zu können. Bis zu 752 Euro inklusive Versicherungszuschläge gibt’s monatlich vom Staat. Das Besondere am BAföG im Vergleich zu einem herkömmlichen Kredit: Die Hälfte des Zuschusses ist geschenkt, die andere Hälfte wird als zinsloses Darlehen vergeben. Von der Darlehenssumme müssen insgesamt maximal 10.010 Euro zurückgezahlt werden. Übrigens kann man sich neben dem BAföG auch etwas hinzuverdienen.
Studienkredit: Finanzspritze für Studis mit Plan
Das BAföG ist eine solide Unterstützung – doch nicht jeder Studierende, dem das eigene Geld für die Uni oder FH nicht reicht, bekommt es auch. Deshalb gibt es als Alternative zur staatlichen Unterstützung Studienkredite, die von Banken und Sparkassen angeboten werden. Aber anders als beim BAföG, fallen beim Studienkredit Zinsen an, die man zusätzlich zur Kreditsumme zurückzahlen muss.
Der Kredit sollte zur persönlichen Lebenssituation und zu den eigenen Wünschen passen. Wichtig ist daher, dass man sich gut vorbereitet, die eigenen Einnahmen und Ausgaben über einen längeren Zeitraum zusammenstellt und auf dieser Basis den tatsächlichen monatlichen Finanzbedarf ermittelt.
Auf der Suche nach dem passenden Angebot sollte man sich von mehreren Anbietern beraten lassen. Dabei helfen Fragen wie: Wie flexibel ist das Darlehen hinsichtlich eines Fächerwechsels, eines Auslands- oder Urlaubssemesters oder einer Sonderauszahlung? Wie hoch ist der Zinssatz und ab wann muss der Kredit zurückgezahlt werden? Wichtig sind auch eine genaue Kostenaufstellung und die Höhe der gesamten Rückzahlungssumme, einschließlich möglicher Varianten, um das Darlehen zu tilgen. Tipp: An der Uni vor Ort nachfragen – manchmal gibt es hochschulspezifische Angebote.
Ein Nebenjob: Das ist zu beachten
Viele Studierende in Deutschland jobben neben der Uni, um sich ihre Ausbildung zu finanzieren. Ideal ist ein Minijob. Studierende dürfen dann zwar nur bis zu 520 Euro im Monat verdienen, dafür können sie in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse ihrer Eltern kostenlos mitversichert bleiben. Dabei muss berücksichtigt werden, dass auch Sonderzahlungen hinzugerechnet werden. Wer beispielsweise mit Urlaubs- oder Weihnachtsgeld über die Grenze von 520 Euro kommt, gilt nicht mehr als geringfügig beschäftigt.
In diesem Fall bietet sich ein Job als Werkstudentin oder Werkstudent an: Bis zu 20 Stunden pro Woche in der Vorlesungszeit sind dann erlaubt. Achtung: Wer BAföG bekommt, darf nicht mehr als 6.240 Euro im Bewilligungszeitraum (meist zwei Semester) verdienen, sonst wird der Zuschuss gekürzt.
Bundesverband deutscher Banken e.V.
Burgstraße 28
10178 Berlin
Telefon: +49 (30) 1663-0
Telefax: +49 (30) 1663-1399
http://www.bankenverband.de/