Mieterbund begrüßt zweiten Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger

„Der vorliegende Gesetzesentwurf beinhaltet erhebliche Zuschüsse für Wohngeldempfänger und Studierende“, erklärt die Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes, Melanie Weber-Moritz, im Rahmen der heutigen Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Heizkostenzuschussgesetzes und des Elften Buches Sozialgesetzbuch. „Von flächendeckenden Entlastungen kann aber keine Rede sein – der Empfängerkreis ist mit nur 640.000 Wohngeldhaushalten viel zu klein. Wir brauchen daher dringend weitere Hilfen und Zuschüsse für alle betroffenen Haushalte.“

Der Heizkostenzuschuss II in Höhe von 415 Euro (1-P-HH) bzw. 540 Euro (2-P-HH) wird als sachgerecht bewertet, da dieser automatisch alle Wohngeldempfänger trifft, die in der Zeit vom 1. September 2022 bis zum 31. Dezember 2022 Wohngeld bezogen haben. Wichtig ist hierbei zu erwähnen, dass es in diesem Zeitraum nur etwa 640.000 Haushalte gibt, die mit Wohngeld unterstützt werden, angesichts von mindestens 4,1 Millionen Haushalten, die allein in den großen Städten von ihren Wohnkosten überlastet sind. Die geplante Wohngeld-Plus-Reform soll erst ab 1.1.2023 in Kraft treten, die Ausweitung der Wohngeldhaushalte auf 2 Mio. bleibt somit unberührt von der Zahlung des Heizkostenzuschusses II. Unklar ist zudem, wann der Zuschuss ausgezahlt werden soll bzw. die Haushalte erreicht. So wurde der Anfang des Jahres verabschiedete Heizkostenzuschuss I noch nicht an alle Haushalte flächendeckend ausgezahlt.

„Mieterinnen und Mieter, die die hohen Energiekosten nicht mehr aus eigener Kraft zahlen können, brauchen zumindest für die Dauer der Energiekrise staatliche Unterstützung in Form von dauerhaften Heizkostenzuschüssen“, fordert Weber-Moritz. Die monatlichen Zuschüsse sollen flächendeckend sowie steuerfrei insbesondere für einkommensschwache Haushalte ausgezahlt werden und gerade auch Rentnerinnen und Rentner sowie Studierende und Auszubildende einschließen. Zudem sollte in 2023 und 2024 ein zusätzlicher Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger gezahlt werden, da hier die Wohnkostenbelastung besonders hoch ist und die geplante Gaspreisbremse nur einen Teil des Verbrauchs deckeln soll.

Die Mietbelastung in deutschen Städten ist zu hoch – fast die Hälfte aller Mieterinnen und Mieter zahlte bereits vor der Corona-Krise mehr als 30 Prozent ihres Haushaltseinkommens für ihre Warmmiete und ist damit finanziell überlastet. Das entspricht mehr als 4,1 Millionen Haushalten, in denen rund 6,5 Millionen Menschen leben. „Wohngeld kann daher keine mietrechtlichen und wohnungspolitischen Maßnahmen ersetzen“, sagt Weber-Moritz. „Umfassende Vorschläge für eine faire, klimagerechte und gemeinwohlorientierte Wohnungs- und Mietenpolitik liegen auf dem Tisch und müssen endlich umgesetzt werden!“

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