Der Entwurf sieht vor, dass Referendar*innen, die Sorgeverantwortung tragen oder eine anderweitige Härtesituation nachweisen können, einen Teilzeitanspruch erhalten. Dies ist ein wichtiger Schritt zu einer inklusiveren juristischen Ausbildung. „Gerade die Nachwuchsjurist*innen, die in vielfältiger Weise für sich und andere extracurriculare Verantwortung übernehmen, verdienen mehr Vertrauen als ihnen das Sächsische Justizministerium in diesem Entwurf entgegenbringt“, meint Helene Evers, Vorsitzende des Arbeitsstabs Ausbildung und Beruf im djb. In der geplanten Form wird er deswegen keine spürbare Entlastung schaffen.
Zunächst ist der anspruchsberechtigte Personenkreis sehr begrenzt. Die Reform kann so die große Vielfalt moderner Lebensrealitäten nicht tatsächlich anerkennen. Jeder Person, die einmal Sorgeverantwortung getragen hat, ist außerdem klar, dass die Reduzierung der Arbeitszeit um ein Fünftel unzureichend ist. Dass sich das Referendariat durch die Teilzeit um ein Viertel verlängern soll, ist schon rechnerisch wenig plausibel. Zudem bleibt der prekäre Status von Referendar*innen mit Sorgeverantwortung dann über einen noch längeren Zeitraum bestehen. Dies ist umso gravierender, wenn die ohnehin schon geringe Unterhaltsbeihilfe – wie geplant – noch weiter reduziert werden soll.
Der djb regt an, im Zuge der geplante Verordnungsänderung auch die Inhalte des Jurastudiums zu reformieren. Obwohl § 5a des Deutschen Richtergesetzes dies ab dem Jahr 2023 verbindlich für die Länder vorgibt, sollen in Sachsen weder die kritische Reflexion des Rechts noch eine Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus und der SED-Diktatur zum Pflichtstoff werden. Damit Jurist*innen ihrer Verantwortung in einem demokratischen Rechtsstaat aber gerecht werden können, müssen das Missbrauchspotenzial des Rechts und die Auseinandersetzung mit struktureller Diskriminierung ins Zentrum der Ausbildung rücken.
Der djb hat in einer aktuellen Stellungnahme konstruktive Änderungsvorschläge unterbreitet.
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