Konstantin Macher von Digitalcourage: „Nancy Faeser steckt noch in alten ideologischen Grabenkämpfen fest, während andere schon aufeinander zugehen, um an einer Lösung zu arbeiten.“
Erfolg für die Zivilgesellschaft
Mit diesem Gesetzesvorschlag schafft Bundesjustizminister Buschmann die Möglichkeit, die Vorratsdatenspeicherung endgültig zu beerdigen und liefert damit endlich die Chance auf eine rechtsstaatliche Lösung – das ist ein großer Erfolg für die Zivilgesellschaft und ein breites Bündnis von zivilgesellschaftlichen Akteuren, die sich seit vielen Jahren immer wieder vehement gegen Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen haben.
Bockigkeit hilft jetzt nicht weiter
Jetzt kommt es darauf an, dass Innenministerin Faeser ihre radikale Position – die rückwärtsgewandte Forderung nach einer IP-Vorratsdatenspeicherung – aufgibt.
„Diejenigen die bockig immer noch eine Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen fordern – und damit eine anlasslose Massenüberwachung – verhindern mit ihren Maximalforderungen eine konstruktive Lösung aus ideologischen Gründen.”, sagt Julia Witte von Digitalcourage.
Nachbesserungen nötig
Eine vorläufige Analyse von Digitalcourage zeigt aber auch, dass das Gesetz noch Nachbesserungsbedarf hat. Dazu gehört, dass es Schutzmaßnahmen braucht, um einem Missbrauch der Instrumente und einer Ausweitung vorzubeugen. Das Gesetz muss explizit festschreiben, dass keine neue Speicherpflicht für Internetserviceprovider entsteht: Provider dürfen nicht durch eine Quick-Freeze Anordnung dazu verpflichtet werden, Daten zu speichern, die sie sonst im laufenden Betrieb gar nicht erheben. Digitalcourage sieht auch Risiken darin, den Verzicht auf eine Mindestspeicherfrist nur in der Begründung des Gesetzes zu erwähnen, statt das im Gesetz zu verankern. Das lädt zu einer späteren Einführung einer grundsätzlichen Mindestspeicherfrist für Provider ein. Eine vorgeschriebene Mindestspeicherfrist muss aber ausgeschlossen werden, um Akzeptanz für das Quick-Freeze-Verfahrung sicherzustellen.
Digitalcourage wird die Verhandlungen zum Gesetzesentwurf begleiten, damit sich in den Details kein fauler Kompromiss versteckt.
Hintergrund
Schon seit langer Zeit arbeiten wir für die Abkehr von der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung. Dieser Erfolg beruht auf viel langfristiger Arbeit der Zivilgesellschaft. Seit 2002 kämpft Digitalcourage (damals FoeBuD) gegen die Vorratsdatenspeicherung: mit einer ganzen Reihe von Großdemos unter dem Motto „Freiheit statt Angst“, mit Argumenten, Aufklärung, Kreativität und vielen Aktionen, mit einer ganz breiten Bewegung von Bündnispartnern. Digitalcourage war bereits an der Verfassungsklage des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) beteiligt, die 2010 erfolgreich die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland zum ersten Mal zu Fall gebracht hat und führen den Kampf der Zivilgesellschaft gegen diese Form der Massenüberwachung seit nunmehr zwanzig Jahren.
Im Februar 2018 wurde eine aktuell laufende Verfassungsbeschwerde (BVer2683/16) von Digitalcourage vom Bundesverfassungsgericht angenommen. Mehr als 37.000 Menschen haben die Klage mit unterzeichnet und über zwanzig prominente Mitbeschwerdeführer.innen unterstützen sie – neben Rena Tangens und padeluun von Digitalcourage u.a. der Kabarettist Marc-Uwe Kling, der ex-Verdi-Vorsitzende Frank Bsirske, die Schriftstellerin Juli Zeh, der katholische Sozialethiker Friedhelm Hengsbach, der Europaabgeordnete Patrick Breyer und der Vorsitzende des Deutschen Journalistenverbandes Frank Überall.
Digitalcourage engagiert sich seit 1987 für Grundrechte, Datenschutz und eine lebenswerte Welt im digitalen Zeitalter. Wir sind technikaffin; doch wir wehren uns dagegen, dass unsere Demokratie „verdatet und verkauft“ wird. Wir klären auf und mischen uns in Politik ein. Digitalcourage ist gemeinnützig, finanziert sich durch private Spenden und lebt durch die Arbeit vieler Freiwilliger.
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