Unterstützung der Ukraine
Der 81. BÄT unterstützt die im Rahmen der 73. Generalversammlung des Weltärztebundes (WMA) in Berlin verabschiedete Resolution über humanitäre und medizinische Hilfe für die Ukraine vom 10. Oktober 2022. (www.wma.net/policies-post/wma-resolution-in-support-of-medical-personnel-and-citizens-of-ukraine-in-the-face-of-the-russian-invasion/).
Kein Verbot der Ex-Post Triage
Die Delegierten forderten den Gesetzgeber auf, vom Verbot einer Ex-Post Triage abzusehen. Mit dem Verbot der Ex-Post Triage sollen Menschen vor einer Benachteiligung wegen ihrer Behinderungen im Falle nicht ausreichender Behandlungskapazitäten geschützt werden. Dieser Schutz vor Benachteiligung ergebe sich aber bereits aus der Berufsordnung für Ärztinnen und Ärzte sowie aus dem Genfer Gelöbnis. Aufgrund des Gleichheitsgebots müssen alle Patienten mit einem vergleichbaren medizinischen Behandlungsbedarf gleichberechtigten Zugang zu Intensivressourcen haben. Die aktuelle Überlebenswahrscheinlichkeit lasse sich jedoch oft erst nach einem intensivmedizinischen Behandlungsversuch verlässlicher abschätzen. Bei einem Verbot der Ex-Post Triage werden alle Patienten, auch diejenigen mit einer hohen Überlebenswahrscheinlichkeit, allein aufgrund ihres zeitlich späteren Eintreffens in der Klinik benachteiligt. Es müsse daher ohne Rechtsfolgen möglich sein, Therapieziele dem jeweiligen Krankheitsverlauf anzupassen und zu ändern, was durch die angedachte gesetzliche Regelung verhindert werde.
Neupatientenregelung und Energiezulage
Der 81. BÄT unterstützt die Proteste der Vertragsärztinnen und Vertragsärzte gegen die von der Bundesregierung beabsichtigte Streichung der Neupatientenregelung sowie gegen das Ergebnis der Honorarverhandlungen von zwei Prozent in Anbetracht einer Inflation von knapp zehn Prozent und rapide steigender Energiekosten. Alle ärztlichen Leistungen müssten mit festen und angemessenen Preisen vergütet werden. Bei unzureichender Reaktion der Politik und der Kassen sollten die Proteste fortgesetzt werden, da sonst die Wirtschaftlichkeit der Praxen und damit die ambulante medizinische Versorgung der Menschen gefährdet sei. Die Delegierten unterstützen auch die Forderung der Bundesärztekammer nach einer steuerfinanzierten Energiezulage für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte in Form eines gestaffelten Zuschusses auf Grundlage der Gas- und Stromrechnungen aus dem Vorjahr. Eine gesicherte und adäquate Finanzierung der vertragsärztlichen Vergütung sei zu gewährleisten.
European Health Data Space
Der 81. BÄT forderte die Bundesregierung und die Bayerische Staatsregierung auf, sich intensiv mit dem seit Mai 2022 vorliegenden Verordnungsentwurf der EU-Kommission über den „Europäischen Raum für Gesundheitsdaten“ (European Health Data Space, EHDS) zu befassen und dafür einzusetzen, dass der EHDS nicht zu einer Verschlechterung der Gesundheitsversorgung in Deutschland führe und etablierte Datenschutzstandards zu Lasten des Einzelnen abgesenkt werden. Dabei seien insbesondere folgende Forderungen zu berücksichtigen:
- Keine Verwendung gesundheitsbezogener Daten für Gesundheitsforschung und -politik (sogenannte Sekundärnutzung von Daten) ohne Widerspruchsrecht der betroffenen Person.
- Risiken der Re-Identifizierung bei Sekundärnutzung müssen ausgeschlossen werden.
- Keine Genehmigungsfiktion der Datenfreigabe zur Sekundärnutzung elektronischer Gesundheitsdaten nach Fristablauf.
- Datenlieferungspflichten für Ärztinnen und Ärzte rechtssicher gestalten und angemessen vergüten.
- Keine Absenkung hoher Datenschutzstandards und Wahrung der Patientenrechte.
- Die im Gesundheitsbereich geltende Kompetenzverteilung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten muss – zu Gunsten der Mitgliedstaaten – gewahrt werden.
- Angebote an grenzüberschreitenden, telemedizinischen Dienstleitungen dürfen nicht zu Qualitätsverlusten in der Behandlung führen.
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