„Die Universitätsklinika haben die Versorgung der Patientinnen und Patienten während der gesamten Pandemie sichergestellt. Dies unter immensem personellem und finanziellem Aufwand. Was wir jetzt brauchen, sind Rahmenbedingungen, die diese Arbeit unterstützen und nicht erschweren. Wir brauchen dringend Nachbesserungen am Infektionsschutzgesetz und die Fortführung der inzwischen ausgelaufenen finanziellen Regelungen, die die gravierenden wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie abfedern“, fordert Wenz.
Die Universitätskliniken Baden-Württembergs kritisieren darüber hinaus den großen bürokratischen Aufwand, den die einrichtungsbezogene Impfpflicht mit sich bringt. Ab dem 1. Oktober 2022 soll erneut der Impfstatus aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitswesen überprüft werden. Nach dieser bundesweiten Regelung darf dann nur derjenige weiterarbeiten, der nach der ersten und zweiten auch die dritte Impfung in Anspruch genommen hat. Und das, obwohl die Impfpflicht Ende des Jahres eigentlich ausläuft.
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