Pressestatement zweiter Heizkostenzuschuss für BAföG-Empfänger/-innen

Matthias Anbuhl, Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks, erklärt zum Beschluss der Bundesregierung, unter anderem BAföG-geförderten Studierenden einen zweiten Heizkostenzuschuss auszuzahlen:

„Dass BAföG-Empfänger/innen nun einen zweiten Heizkostenzuschuss erhalten, der gegenüber dem ersten Zuschuss von 230 auf 345 Euro erhöht ist, ist ein wichtiger Schritt. Jeder Euro hilft, jede weitere Hilfe ist wichtig, damit die Studierenden über den Winter kommen. Wichtig ist, dass dieser zweite Heizkostenzuschuss rasch ausbezahlt wird.

Ein Entlastungspaket braucht weitere zusätzliche Hilfen für Studierende. Das BAföG muss verlässlich und existenzsichernd werden. Die jüngste Erhöhung der Bedarfssätze um 5,75 Prozent wurde schon von der Inflation aufgefressen. Wenn beim Bürgergeld künftig 502 Euro gezahlt werden, um den Lebensunterhalt zu sichern, sollten die Bafög-Empfänger beim Grundbedarf nicht mit lediglich 452 Euro für Lebensunterhalt und Ausbildungskosten abgespeist werden. Die Koalition muss deshalb den Grundbedarf für den Lebensunterhalt beim Bafög auf 502 Euro anheben. Das BAföG muss, wie es auch beim Wohngeld der Fall und beim Bürgergeld geplant ist, automatisch an die Inflation angepasst werden.“

Dieses Presse-Statement finden Sie online unter: https://www.studentenwerke.de/de/content/pressestatement-zweiter-heizkostenzuschuss

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutsches Studierendenwerk e.V.
Monbijouplatz 11
10178 Berlin
Telefon: +49 (30) 297727-10
Telefax: +49 (30) 297727-99
http://www.studentenwerke.de

Ansprechpartner:
Moritz Leetz
Presse- und Verbandskommunikation
Telefon: +49 (30) 297727-22
E-Mail: moritz.leetz@studentenwerke.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel