Patrick Hasenkamp, VKU-Vizepräsident und Leiter der Abfallwirtschaftsbetreibe Münster, sagt dazu:
„In der jetzigen Situation hoher Inflationsraten und steigender Energiepreise müssen zusätzliche Belastungen der Bürgerinnen und Bürger dringend vermieden werden. Das Vorhaben der Regierung, ab dem 1. Januar 2023 das BEHG auf die Abfallwirtschaft auszudehnen, können wir daher nicht nachvollziehen. Niemand versteht, dass einerseits die BEHG-Preistreppe zur Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher verschoben, zugleich aber der nationale Emissionshandel auf Abfälle ausgeweitet werden soll. Die Bundesregierung würde dann mit der einen Hand das wieder nehmen, was sie mit der anderen Hand gegeben hat.
Der Bundesrat hat in seiner Empfehlung vom 16. September erkannt, dass ein Emissionshandel für Abfälle in einem Konflikt steht zur eigentlichen Entsorgungsfunktion der thermischen Abfallbehandlung und eine Ausnahme für die Verbrennung von Sonderabfällen gefordert. Dies begrüßen wir. Allerdings gilt dieses Argument nicht nur für Sonderabfälle, sondern auch für Restabfälle aus häuslichen oder gewerblichen Bereichen. Abfälle müssen insgesamt vom Emissionshandel freigestellt werden. Wir empfehlen den Abgeordneten daher, sich zunächst auf ein zweijähriges Moratorium zu einigen, um insbesondere die weitere europäische Entwicklung abzuwarten und auswerten zu können.
Nach unserer Überzeugung müsste ein Preismechanismus bei den eigentlichen Verursachern, also den Herstellern und Inverkehrbringern von fossilen Kunststoffprodukten, ansetzen, um eine Lenkungswirkung zu erreichen, kurz: um überhaupt sinnvoll zu sein.
Bei einem nationalen Alleingang muss außerdem befürchtet werden, dass Abfallexporte in das Ausland stark zunehmen. Und nicht zuletzt würde eine nachhaltige heimische Energiequelle drastisch verteuert.
Ohne Zweifel kann und muss auch die Entsorgungswirtschaft ihren – bereits sehr hohen – Klimaschutzbeitrag noch steigern. Hierzu könnte z.B. eine einheitliche Wertstofftonne dienen, um noch mehr Kunststoffe von der Verbrennung fernzuhalten und einem Recycling zuzuführen. Solche konkreten Maßnahmen sind allemal sinnvoller als das einfallslose Drehen an der Gebührenschraube.
Wir bauen jetzt auf das weitere parlamentarische Verfahren in den nächsten Wochen, damit die Gebührenzahler vor dieser unnützen Belastung verschont bleiben und Deutschland keinen nationalen Sonderweg beim Emissionshandel für Abfälle beschreitet.“
Zum Hintergrund:
Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ist ein wichtiger Baustein, um die deutschen Klimaziele zu erreichen. Zweifellos bedarf es auch einer preislichen Lenkungswirkung zur Vermeidung von Treibhausgasemissionen, deshalb unterstützt der VKU seit Jahren ausdrücklich die CO2-Bepreisung von fossilen Brennstoffen als wichtiges Instrument für den Klimaschutz.
Zum 1. Januar 2023 soll nun auch das CO2 aus der Abfallverbrennung in Deutschland mit einem CO2-Preis belegt werden. Dies wird aus Sicht der kommunalen Abfallwirtschaft die Gebührenzahler zusätzlich unnötig belasten, greift einer unbedingt erforderlichen EU-weiten Lösung vor und kann keine Lenkungswirkung für den Klimaschutz erreichen.
Der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) vertritt über 1.500 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit rund 283.000 Beschäftigten wurden 2019 Umsatzerlöse von 123 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 13 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen signifikante Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 62 Prozent, Gas 67 Prozent, Trinkwasser 91 Prozent, Wärme 79 Prozent, Abwasser 45 Prozent. Sie entsorgen jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und tragen durch getrennte Sammlung entscheidend dazu bei, dass Deutschland mit 67 Prozent die höchste Recyclingquote in der Europäischen Union hat. Immer mehr Mitgliedsunternehmen engagieren sich im Breitbandausbau: 203 Unternehmen investieren pro Jahr über 700 Millionen Euro. Beim Breitbandausbau setzen 92 Prozent der Unternehmen auf Glasfaser bis mindestens ins Gebäude. Wir halten Deutschland am Laufen – klimaneutral, leistungsstark, lebenswert. Unser Beitrag für heute und morgen: #Daseinsvorsorge. Unsere Positionen: 2030plus.vku.de.
Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU)
Invalidenstr. 91
10115 Berlin
Telefon: +49 (30) 58580-0
Telefax: +49 (30) 58580-100
http://www.vku.de
Leiterin Public Affairs
Telefon: +49 (30) 58580-221
Fax: +49 (30) 58580-107
E-Mail: misch@vku.de
Pressereferentin
Telefon: +49 (30) 58580-227
Fax: +49 (30) 58580-107
E-Mail: raack@vku.de