Neue Förderrichtlinien für Sozialen Wohnungsbau

Anlässlich der Beratungen des Hauptausschusses über die Förderrichtlinien für den sozialen Wohnungsbau appelliert der Berliner Mieterverein, diese in der jetzt verhandelten Fassung nicht zu beschließen, da eine wesentliche Komponente fehlt, nämlich die Verpflichtung der Fördernehmer:innen, für das unterste Segment zu bauen. "Künftig können sich Wohnungsbauunternehmen bei der Förderung aussuchen, ob sie für das unterste Segment bauen, oder für das mittlere. Das ist ein wesentlicher Paradigmenwechsel, der dazu führen kann, dass am Bedarf vorbei gebaut wird" stellt Ulrike Hamann, Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins, fest.

Der Berliner Mieterverein kritisiert nach wie vor die Trennung der beiden Fördermodelle 1 und 2, da der Anteil der Wohnberechtigten mit Einkommen von 140% – 180% der Bundeseinkommensgrenze mit 4 % der WBS-Berechtigten sehr niedrig ist. Der weitaus größte Teil der WBS-Berechtigten (75 %), hat ein Einkommen von bis zu 100% der Bundeseinkommensgrenze. Für diese große Gruppe muss jetzt aber nicht mehr verpflichtend gebaut werden, wenn Investoren Fördermittel abrufen möchten. "Wir sind skeptisch, dass Eigentümer:innen zukünftig freiwillig für das unterste Segment bauen werden, sondern vorrangig das 2. Fördermodell mit höheren Einstiegsmieten wählen." erklärt Hamann.

Der Berliner Mieterverein warnt vor dieser Entkopplung, die eine Fehlausrichtung der Sozialen Wohnbauförderung begünstigt. "Die staatlichen Fördermittel kommen Eigentümer:innen zugute, die nur für eine begrenzte Zeit die Wohnungen belegungs- und mietpreisgebunden anbieten. Nach Fristablauf können Eigentümer:innen über diese staatlich finanzierten Wohnungen frei verfügen. Die soziale Zwischennutzung wird dabei mit Geschenken an private Wohnungswirtschaft teuer erkauft, und alte Fehler wiederholt." kritisiert Hamann.

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