„Handbuch des Römischen Privatrechts“ erscheint kommenden Winter

Das neue Standardwerk für Römisches Privatrecht bietet eine umfassende Darstellung des aktuellen Forschungsstandes, unentbehrlich für Juristen, Althistoriker und Altphilologen. Der Schwerpunkt liegt auf der Diskussion der spätrepublikanischen und kaiserzeitlichen römischen Jurisprudenz, wobei eine intensive Bezugnahme auf den Prozess erfolgt. Die juristische Papyrologie und Epigraphik sind ebenso berücksichtigt wie die provinziale Rechtspraxis.

Das Handbuch erscheint in 2 Bänden plus einem Registerband und wird nur geschlossen abgegeben.

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