Der Bundesrat wird am Freitag seine Empfehlungen zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz verabschieden, das Einschnitte für die Honorierung im ambulanten Bereich vorsieht, die sich unmittelbar auf die Versorgung auswirken werden. Eines der drastischen Beispiele ist die umfassende Parodontitis-Behandlung (PAR), die erst im vergangenen Jahr in den Leistungskatalog der GKV aufgenommen wurde. Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates kritisierte bereits, dass die „Kappung der notwendigen Finanzmittel zu einer unsachgemäßen Reduzierung der neuen PAR-Versorgungsstrecke“ führte werde. Der Ausschuss empfiehlt daher, die Mittel für die PAR-Leistungen aus der vorgesehenen budgetierten Gesamtvergütung herauszunehmen. Diese Empfehlung begrüßt der FVDZ.
„Wir fordern, dass die leistungsfeindliche Budgetierung nicht wieder eingeführt wird“, sagte Schrader. „Allerdings sind wir auch Realisten und hoffen, dass wir zunächst mal die Versorgung unserer Patienten aufrechterhalten und die zugesagten Behandlungen erbringen können.“ Parodontitis betreffe mehr als 30 Millionen Patientinnen und Patienten, mehr als zwölf Millionen davon seien akut behandlungsbedürftig. „Als Zahnärztinnen und Zahnärzte sind wir auf Prävention ausgerichtet“, machte Schrader deutlich. „Durch Parodontitis können schwerwiegende Herz-Kreislauferkrankungen oder auch Diabetes hervorgerufen oder verschlimmert werden, darum leisten wir mit der PAR-Behandlung einen großen präventiven Beitrag – und senken auf Dauer die Kosten für die GKV.“
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