Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte in der Aussprache im Bundestag erneut betont, sein wichtigstes Grundprinzip sei, dass es keine Leistungskürzungen für gesetzlich Versicherte geben werde. Kürzungen seien gerade in der jetzigen Situation der Menschen nicht vermittelbar. „Diese Sicherheit müssen wir den Menschen bieten“, erklärte der Minister.
Für den FVDZ-Bundesvorsitzenden Schrader wird es mit dem Gesetz genau diese Sicherheit nicht gegeben: „Wenn die vorgesehenen Einschnitte für die Zahnärzte- und Ärzteschaft in dem Gesetz realisiert werden, können manche Leistungen schlicht und einfach nicht mehr erbracht werden, weil die vertraglich zugesagte Vergütung weggenommen wird“, stellte Schrader klar. Der Bundesgesundheitsminister müsse hier zumindest ehrlich und transparent sein.
Versorgungspolitisch sei der vorliegende Gesetzentwurf eine Katastrophe, sagte der FVDZ-Bundesvorsitzende. Statt Finanzen zu stabilisieren und vorausschauend einzusetzen, werde an der Patientenversorgung gespart. Dabei gebe es im ambulanten Bereich überhaupt kein Ausgabenproblem „Ein Gesundheitssystem, auf das man sich nicht verlassen kann, schürt Unzufriedenheit und Ängste“, machte Schrader deutlich. Genau dahin steuere das Gesetz.
Leistungskürzungen durch die Hintertür warf die Opposition dem Bundesgesundheitsminister auch in der Debatte im Bundestag vor. Zudem beinhalte der vorliegende Gesetzentwurf keine echten Strukturreformen. Dieser Kritik schloss sich der FVDZ-Bundesvorsitzende an: „Der Entwurf ist Flickschusterei, an deren Ende die Gesundheitsversorgung in Deutschland kaputtgespart wird.
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