Versicherungsschutz für Schulkinder: Erst Eltern, dann Kinder absichern!

Der Schulstart rückt in vielen Bundesländern immer näher. Um Sicherheit für sein Schulkind zu schaffen, müssen sich zuerst die Eltern absichern. „Besonders wichtig sind die Privathaftpflichtversicherung sowie die Absicherung gegen die wirtschaftlichen Konsequenzen eines Todesfalls und eines Arbeitskraftverlustes“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss.

Die Absicherung im Falle eines Arbeitskraftverlustes erfolgt am besten über eine Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherung. Für die wirtschaftlichen Folgen eines Todesfalls ist eine Hinterbliebenenabsicherung mit einer Risikolebensversicherung sinnvoll und vor allem dann empfehlenswert, wenn Hinterbliebene und/oder die Kinder selbst nicht oder nur geringfügig zum Haushaltseinkommen beitragen und wirtschaftlich von einem Partner oder einer Partnerin abhängig sind. Die Rentenleistung der Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherung sollte so hoch angesetzt sein, dass man seinen Lebensstandard aufrechterhalten kann und auch in der Zukunft liegende Ausgaben wie Kosten für ein Studium der Kinder gedeckt wären. Vergleichbares gilt für die Todesfallleistung der Risikolebensversicherung.

Nur Kinderinvaliditätsversicherung leistet bei Behinderung durch Krankheit: Nachdem die Eltern sich selbst gut versichert haben, sollten sie im nächsten Schritt finanzielle Sicherheit für den Fall schaffen, dass ihr Kind wegen schwerer Krankheit oder aufgrund eines Unfallsdauerhaft beeinträchtigtist. „Die Versicherungsleistung muss eine angemessene Rentenleistung vorsehen und so hoch sein, dass zumindest ein Elternteil beruflich für das Kind kürzertreten könnte – auch, wenn das Kind erwachsen wird. Denn beeinträchtigte Kinder können oftmals auch später kein eigenes Einkommen generieren“, sagt Boss. Für die Absicherung der finanziellen Folgen einer dauerhaften Invalidität oder schweren Krankheit empfiehlt der BdV vorrangig, eine Kinderinvaliditätsversicherung abzuschließen, die eine lebenslange Rente leistet.

Eine Kinderunfallversicherung ist dagegen nachrangig – sie leistet nur bei unfallbedingter Invalidität eine vereinbarte Summe entsprechend dem festgestellten Invaliditätsgrad. Eltern können allerdings die Unfallversicherung mit Rentenleistung als Ausweichoption zur Absicherung ihres Kindes in Erwägung ziehen, wenn sie keine Kinderinvaliditätsversicherung abschließen können. Die Kinderinvaliditätsversicherung ist im Vergleich zu einer Kinderunfallversicherung deutlich teurer und wird nur noch von wenigen Versicherern angeboten. Mehr Infos rund um das Thema Unfallversicherung und Kinderinvaliditätsversicherung finden Sie hier sowie im Infoblatt „Familiengründung und private Versicherungen“.

Über Bund der Versicherten e. V.

Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) wurde 1982 gegründet und ist mit rund 45.000 Mitgliedern die einzige Organisation in Deutschland und Europa, die sich ausschließlich und unabhängig für die Rechte der Versicherten einsetzt. Somit ist er ein wichtiges politisches Gegengewicht zur Versicherungslobby. Mit Musterprozessen gegen Versicherer setzt der BdV die Rechte der Verbraucher*innen durch. Bundesministerien und Bundestag schätzen den Rat des BdV. Er ist präsent in Fernsehen, Radio, Print- und Online-Medien. Seine Mitglieder berät der BdV individuell und umfassend in allen Fragen rund um private Versicherungen. Cleverer Versicherungsschutz steht den BdV-Mitgliedern durch exklusive Gruppenverträge u. a. im Bereich der Privathaftpflicht- und Hausratversicherung zur Verfügung.

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