Die Verbraucherzentrale fordert darüber hinaus, dass der Staat nicht über die Mehrwertsteuer an der Umlage mitverdient. Falls eine Ausnahme bei der Mehrwertsteuer aus europarechtlichen Gründen nicht möglich ist, sollten diese Zusatzeinnahmen in das Entlastungspaket fließen. Außerdem darf das Umlagesystem nur zur Insolvenzvermeidung betroffener Unternehmen der Energiewirtschaft dienen und nicht dazu führen, dass Unternehmen damit Aktienkurse, Dividenden oder Bonizahlungen finanzieren.
Folgende Fragen zur Umlage sind aus Sicht der Verbraucherzentrale derzeit offen und dringend zu klären:
- Wer entscheidet nach welchen Kriterien, welche Unternehmen einen Anspruch auf die Umlageregelung haben? RWE verzichtet nach eigener Aussage an der Teilnahme am Umlagesystem.
- Wird zusätzlich Mehrwertsteuer auf die Umlage fällig?
- Erfolgt die Umlage auf alle Verbrauchergruppen (Industrie, Gewerbe/Handel/Dienstleistung, Privathaushalte) gleichmäßig?
- Was passiert bei Fix-Preis-Verträgen? Vor allem auch bei den Industriekunden gibt es solche Verträge, die oft keine Ausnahme bei Umlagen, Steuern und Abgaben haben.
Wer zahlt den damit entgangenen Beitrag? - Was passiert mit den Preisen für Fernwärme, wenn diese mit Erdgas erzeugt wird?
- Was ist mit den Nebenkosten in Mietwohnungen? Unter welchen Bedingungen dürde diese jetzt erhöht werden?
Antworten auf viele Fragen rund um die Gasumlage bietet die Verbraucherzentrale auf ihrer Internetseite unter https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/aktuelle-meldungen/energie/gasumlage-preisspruenge-und-hilfsmoeglichkeiten-faq-zur-gaskrise-76138
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