„Bereits beim Kauf von Fleisch sollten Verbraucher:innen auf die Frische achten“, empfiehlt Veronika Wrobel von der VZB. Frischemerkmale sind: ein milder und gegebenenfalls leicht säuerlicher Geruch, eine rötliche statt einer grauen Färbung sowie eine Oberfläche, die nicht schmierig aussieht. Das Fleisch sollte nahezu trocken in der Frischetheke liegen. Auch abgepacktes Fleisch aus dem Kühlregal darf nicht im eigenen Saft schwimmen.
Darüber hinaus sind das Mindesthaltbarkeits- und das Verbrauchsdatum wichtige Kriterien und sollten beim Kauf noch nicht erreicht sein. Um die verderblichen Produkte möglichst ununterbrochen zu kühlen, also die Kühlkette einzuhalten, sollten Verbraucher:innen Fleisch besonders bei warmen Temperaturen erst am Ende des Einkaufs in den Einkaufswagen packen und für den Transport eine Kühltasche mit einem Akku nutzen. „Vor allem Hackfleisch und anderes zerkleinertes Fleisch wie Gulasch oder Geschnetzeltes bieten Mikroorganismen ideale Wachstumsbedingungen, wodurch das Fleisch schneller verdirbt“, erklärt Wrobel.
Zu Hause gehört rohes Fleisch dann sofort in den Kühlschrank. Auf leicht verderblichen, abgepackten Produkten steht immer eine Lagertemperatur, die man unbedingt einhalten sollte. Rohes Fleisch muss immer bei unter sieben Grad Celsius gelagert werden, besser sind maximal vier Grad. Die kälteste Stelle befindet sich direkt über dem Gemüsefach, also im unteren Teil des Kühlschranks. „Wir empfehlen Verbraucher:innen zudem, das Fleisch aus der Verpackung zu nehmen und in einem geschlossenen Gefäß wie einer Glasschale mit Deckel zu lagern“, so die Verbraucherberaterin.
Fleisch ist zum alsbaldigen Verbrauch bestimmt. Ist das Verbrauchsdatum überschritten, darf es nicht mehr verzehrt werden. Rohes Hackfleisch sollte noch am Tag des Einkaufs verzehrt werden. Wer Keime abtöten will, muss abgepacktes Fleisch mit Temperaturen von mindestens 70 Grad Celsius über eine längere Zeit garen. „In jedem Fall sollte man vor der Zubereitung das Fleisch noch einmal kontrollieren: Riecht es unangenehm und auffällig, sollte man es lieber entsorgen“, sagt Wrobel.
Weitere Informationen unter: Fleisch richtig einkaufen und lagern | Verbraucherzentrale Brandenburg (verbraucherzentrale-brandenburg.de)
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