Illegales Glücksspiel-Abzocke bis 30. Juni 2021
In Online-Casinos werden seit Jahren Milliarden umgesetzt – und das aus Sicht vieler Gerichte illegal. Bis zum 30. Juni 2021 waren Online-Glücksspiele im Internet bis auf wenige Ausnahmen in Deutschland verboten. Erst mit dem 1. Juli 2021 sind die Vorschriften gelockert worden. Ab diesem Zeitpunkt kann Online-Glücksspiel angeboten werden – allerdings nur mit einer gültigen Lizenz. Die Rechtslage ist eindeutig: Wer vor dem 1. Juli 2021 bei einem Online-Glücksspiel verloren hat, kann seine Verluste gerichtlich zurückfordern. So sah es auch das Landgericht Frankfurt im vorliegenden Fall:
- Zwischen März 2017 und September 2020 verlor der Kläger durch die Teilnahme von Online-Glückspielen bei einem Betreiber mit Sitz in Malta 77.000 Euro. Da der Betreiber gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen hatte, forderte der Spieler seine Verluste zurück.
- Das Landgericht Frankfurt gab dem Kläger Recht, weil das Angebot des Casinos gegen geltendes Recht verstoßen hatte. Der Vertrag zwischen Verbraucher und Anbieter ist daher nichtig und nie zustande gekommen. Nach Ansicht des Gerichts hat der Spieler Anspruch auf die komplette Rückerstattung seiner Verluste – natürlich nach Abzug des Gewinns.
- Ob der Spieler von dem Verbot gewusst habe oder nicht, spielte für das Gericht eine untergeordnete Rolle. Der Kläger hatte vorgetragen, nichts vom Verbot gewusst zu haben. Eine Kenntnis des Verbots dürfe jedoch nicht dazu führen, dass die Betreiber das Geld behalten. Das wäre nach Ansicht des Gerichts ein Anreiz, mit dem illegalen Angebot weiterzumachen. Das Verbot diene vor allem dem Schutz der Spieler vor Sucht und Ruin.
- Andere Gerichte verwehren den Rückzahlungsanspruch nur dann, wenn Spieler von der Illegalität des Online-Glücksspiels gewusst hätten. Das müssen jedoch die Online-Casinos dem Spieler nachweisen. Für die Allgemeinheit sei nicht bekannt, dass Online-Glücksspiele verboten gewesen war, so der mehrheitliche Tenor der Gerichte.
Mit dem Urteil am Landgericht Frankfurt verfestigt sich der verbraucherfreundliche Trend bei der Aufarbeitung der Glücksspiel-Abzocke. Mittlerweile steigt die Anzahl rechtskräftiger Urteile gegen Betreiber von Online-Casinos. Wegweisend war das Oberlandesgericht Frankfurt mit seinem Hinweisbeschluss vom 4. April 2022. Ein Online-Casino habe keinen Anspruch auf das Geld der Spieler, so das Gericht (Az.: 23 U 55/21). Da das Casino seine Berufung darauf hin zurückzog, ist diese Entscheidung auch rechtskräftig.
Dr. Stoll & Sauer rät bei Glücksspiel-Abzocke im Internet zur Klage
Die Chancen, verspieltes Geld wieder zurückzuholen, stehen für Verbraucher nach aktueller Rechtsprechung sehr gut. Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist die juristische Aufarbeitung der Online-Casino-Abzocke durch zahlreiche Urteile ein großes Stück weitergekommen. Das Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland war weitreichend verboten und die Verträge zwischen Spieler und Anbieter daher nichtig gewesen. Nach einem verbraucherfreundlichen Urteil zahlten die Casinos in der Regel die Verluste der Verbraucher zurück. Weigerte sich ein Anbieter, wird das Geld in letzter Konsequenz mit dem Gerichtsvollzieher eingetrieben. Hat der Betreiber des Casinos seinen Sitz innerhalb der EU, gelingt in den meisten Fällen zeitnah, die Verluste zurückzuholen. Daher rät die Kanzlei betroffenen Verbrauchern, sich anwaltlich beraten zu lassen. Im kostenfreien Online-Check lässt sich der richtige Weg gegen den Casino-Betreiber herausfinden. Bei Bedarf kontaktieren wir für Geschädigte auch einen Prozessfinanzierer, der Verbrauchern bei Klagen unter die Arme greift.
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Verbraucher- und Anlegerschutzrecht. Mit der Expertise von 40 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart, Kenzingen und Ettenheim zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, IT-, Versicherungs-, Reise- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.
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