Vergabe-Sonderregeln um ein Jahr verlängert

Die seit April 2020 geltenden Erleichterungen im Thüringer Vergabegesetz werden noch einmal befristet verlängert. Sie waren wegen der Corona-Pandemie eingeführt worden

Nachdem zunächst die Corona-Pandemie den Unternehmen das Wirtschaften schwer gemacht hat, verschärft nun der russische Angriffskrieg in der Ukraine Probleme in den Lieferketten und führt zu Rohstoffmangel und Preissteigerungen. Thüringen reagiert darauf und verlängert die im April 2020 eingeführten Erleichterungen im Vergabegesetz bis zum 30. Juni 2023. Eigentlich wären sie zum 30. Juni 2022 ausgelaufen.

Das Land hatte vermehrt vereinfachte Vergabeverfahren durch die Anhebung der Wertgrenzen ermöglicht. Bei Bauaufträgen gilt nun weiterhin für eine freihändige Vergabe – also eine Vergabe ohne vorherige Ausschreibung – und für eine beschränkte Ausschreibung die Wertgrenze von 3 Millionen. Zuvor hatten die Limits bei 50.000 beziehungsweise 150.000 Euro gelegen. Bei Liefer- und Dienstleistungen liegt die Grenze jetzt bei 215.000 Euro. Vorher waren es bei Verhandlungsvergaben 20.000 und bei beschränkten Ausschreibungen 50.000 Euro gewesen.

Tiefensee spricht von Ausnahmesituation

Thüringens Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee sprach von einer Ausnahmesituation. Sobald die Lage sich wieder entspanne, sollten öffentliche Aufträge wieder nach grundlegenden sozialen und ökologischen Standards vergeben werden.

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