SoVD-Vize-Präsidentin Ursula Engelen-Kefer sieht hier äußerst dringenden Handlungsbedarf: „Die finanziellen Belastungen sind für viele pflegebedürftige Rentnerinnen und Rentner nicht mehr finanzierbar. Für viele Pflegebedürftige war bereits nach der Erhöhung der Eigenanteile im Januar die Grenze des Machbaren erreicht. Nun hat sich die Situation durch die extreme Inflation und eine weitere Erhöhung der Eigenanteile weiter verschärft. Die Ampel ist jetzt umgehend gefordert. Der Koalitionsvertrag sieht vor, die Eigenanteile zu begrenzen und planbar zu machen. Hier müssen jetzt auch Taten folgen.“
Allein 40 Prozent (durchschnittlich 873 Euro) des Gesamtvolumens sind pflegebedingte Kosten. Die seit 2022 geltende Zuschussregelung kommt vor allem den finanziell besonders belasteten Langzeitpflegebedürftigen zugute. Aber Sie schützt nicht vor weiter steigenden Pflegekosten. Eine Begrenzung der Eigenanteile als wichtiger Zwischenschritt würde aus Sicht des SoVD viele pflegebedürftige Menschen finanziell entlasten und kann das pflegebedingte Armutsrisiko erheblich reduzieren.“
Ein Kostentreiber sind auch die Investitionen, die mittlerweile mehr als ein Fünftel der monatlichen Heimkosten ausmachen. „Die Bundesländer sind rechtlich für das Vorhalten einer leistungsfähigen, ausreichenden und wirtschaftlichen Versorgungsstruktur verantwortlich. Sie müssen endlich wieder die Verantwortung übernehmen und für die Investitionskosten aufkommen, statt sie weiterhin den Heimbewohner*innen aufzubürden“, so Engelen-Kefer. Die SoVD-Vizepräsidentin sieht nur eine Lösung: „Wir sind von den vielen Vorteilen einer Pflegevollversicherung überzeugt. Auch hier müssen schnell erste wichtige Schritte für systemreformierende Weichenstellungen erfolgen.“
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