„In der jetzigen Situation, mitten in den Verhandlungen mit dem Land Hessen und immer noch ohne konkrete Ergebnisse, sehen wir keine Grundlage für einen solchen Beschäftigungstarifvertrag. Daher fordern wir unsere Beschäftigten auf, sich nicht an den Arbeitsniederlegungen am 20. und 21. Juli zu beteiligen“.
Zum Hintergrund:
Die RHÖN-KLINIKUM AG verhandelt derzeit mit dem Land Hessen einen neuen ‚Zukunftsvertrag‘ für das UKGM, in dem es auch um eine zukünftige auskömmliche Investitionsförderung für das Uniklinikum geht. Denn anders als alle anderen Universitätskliniken in Deutschland erhält das UKGM seit der Privatisierung 2006 die ihm zustehenden staatlichen Investitionsfördermittel nur noch in sehr geringer Höhe. Das verstößt gegen den im Grundgesetz festgeschriebenen Gleichbehandlungsgrundsatz, weshalb die RHÖN-KLINIKUM AG das Land Hessen, gestützt durch mehrere Rechtsgutachten, aufgefordert hat, das UKGM wieder in die „duale Krankenhausfinanzierung“ (Betriebsmittel von den Krankenkassen und Investitionsmittel vom Land Hessen) aufzunehmen. Ohne eine Einigung darüber droht eine langwierige, gerichtliche Klärung, die die RHÖN-KLINIKUM AG gerne vermeiden möchte. Die RHÖN-KLINIKUM AG müsse diesen Weg gehen, weil ohne die Wiederherstellung dieses „normalen Zustandes“ für das UKGM die Aufgaben als Universitätsklinikum in Forschung, Lehre und Krankenversorgung langfristig nicht mehr so erfolgreich erfüllt werden könne wie bisher.
Dr. Weiß: „Es bleibt unabhängig von allen Verhandlungen unser gemeinsames Ziel, dauerhaft sichere und attraktive Arbeitsplätze am UKGM anzubieten und zu schaffen, ein Streik am UKGM nützt dabei aber niemandem, nicht unseren Patienten und auch nicht unseren Beschäftigten.“
Die Geschäftsführung und ver.di befinden sich derzeit in Gesprächen über eine Notdienstvereinbarung, in der eine Mindestpersonalbesetzung für die bestreikten Bereiche geregelt werden soll, um die Versorgung der Patientinnen und Patienten und den Schutz ihrer Gesundheit zu jeder Zeit zu gewährleisten.
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