Krankenhausfinanzierung: Bundesländer zahlen zu wenig Investitionsmittel

Der Investitionsbedarf der deutschen Krankenhäuser ist wie in den Vorjahren gleichbleibend hoch und wird nur zur Hälfte durch die Investitionsmittel der Länder gedeckt. Das zeigt der aktuelle Katalog der Investitionsbewertungsrelationen zur Bemessung des Investitionsbedarfes der Krankenhäuser, auf den sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) geeinigt haben.

Der bestandserhaltende Investitionsbedarf der Krankenhäuser liegt demnach bundesweit bei mehr als sechs Milliarden Euro pro Jahr und damit in der Größenordnung der Vorjahre. Die Bundesländer decken aber seit Jahren nur die Hälfte dieses Bedarfes ab, obwohl sie gesetzlich zur Finanzierung der Investitionskosten verpflichtet sind.

Der auf Bundesebene vereinbarte Katalog der Investitionsbewertungsrelationen für das Jahr 2022 soll die Bundesländer dabei unterstützen, die Investitionsmittel für Krankenhäuser besser zu kalkulieren und gezielter zu verteilen.

Investitionsbewertungsrelationen
Der Katalog der Investitionspauschalen basiert auf Kalkulationen des Instituts für das Entgeltsys-tem im Krankenhaus (InEK). Dabei wird jedem Behandlungsfall eine sogenannte Investitionsbewertungsrelation zugeordnet. Diese Verhältniswerte stellen den notwendigen Investitionsbedarf eines Krankenhauses dar. Durch diesen Katalog ist es möglich, die Investitionsmittel leistungsbezogen den einzelnen Krankenhäusern zuzuordnen. In die diesjährigen Berechnungen sind die Kalkulationen von 83 Krankenhäusern eingeflossen. Ob die Investitionsbewertungsrelationen tatsächlich als Instrument genutzt werden, liegt jedoch in der Entscheidung des jeweiligen Bundeslandes – bislang wenden nur drei Bundesländer den Katalog an. Zudem entscheiden allein die Bundesländer, wie viel Geld sie für Krankenhausinvestitionen bereitstellen.

Zwei Säulen der Krankenhausfinanzierung
Die Finanzierung von Krankenhäusern erfolgt in Deutschland über zwei Säulen. Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und die privaten Krankenversicherungen (PKV) tragen die laufenden Kosten, wie z. B. die Kosten für die abgerechneten medizinischen Leistungen und für das Krankenhauspersonal. Die Bundesländer hingegen sind verpflichtet, die Investitionen zu finanzieren. Dieser Pflicht kommen sie seit 30 Jahren nicht mehr nach.

Wie sich die Investition der Länder entwickelt haben, zeigt sich beim Vergleich mit den Ausgaben der GKV: Entsprachen die Investitionsmittel Anfang der 70er Jahre noch 25 Prozent der Gesamtausgaben der GKV, liegen sie heute deutlich unterhalb von vier Prozent.

Den aktuellen Katalog der Investitionsbewertungsrelationen finden Sie auf den Seiten der InEK: InEK GmbH (g-drg.de)

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