Der in Neuwied geborene Prof. Josef Hecken sprach mit Dr. Andreas Bartels unter anderem über das Anspruchsdenken und eine mögliche Selbstbeteiligung von Patientinnen und Patienten. Hier bedauern beide, dass die Praxisgebühr abgeschafft wurde. Diese sei zwar zu verwaltungsaufwendig gewesen, der Prozess hätte jedoch angepasst werden können, anstatt die Gebühr komplett zu streichen.
„Eine sozial verträgliche Eigenbeteiligung der Patientinnen und Patienten muss kommen. Ansonsten wird das System nicht mehr finanzierbar sein“, ist der KV RLP-Vize überzeugt. „Wir sind der einzige KV-Vorstand, der das auch in seinen politischen Zielen so formuliert.“ Dazu Prof. Hecken: „Ich kann nur an das erinnern, was ich gesagt habe, als ich noch nicht G-BA-Vorsitzender war: Es geht ohne eine sozial ausgestaltete Selbstbeteiligung nicht. Und diese sozial ausgestaltete Selbstbeteiligung darf nicht dazu führen, dass manche überhaupt nichts mehr bezahlen.“ Denn das seien diejenigen, die das System auch dann in Anspruch nähmen, wenn es möglicherweise nicht notwendig sei. Man müsse als Gesellschaft definieren, wie viel man für Gesundheit ausgeben wolle, so der erfahrene Gesundheitsexperte.
Praxiskliniken oder IGZ statt Krankenhäuser
Um die medizinische Versorgung der Bevölkerung auch in Zukunft sicherzustellen, müssen bestehende Konzepte weiterentwickelt und dem Bedarf angepasst werden. Auch in diesem Punkt waren sich Dr. Bartels und sein Gesprächspartner einig. „Wir würden beispielsweise gerne bestimmte Krankenhäuser umwandeln in sogenannte Praxiskliniken oder Intersektorale Gesundheitszentren, bestehend aus einem Bereich mit ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzten und einem stationären Teil mit einigen Betten – eventuell in Zusammenarbeit mit dem Träger der Klinik“, informierte Dr. Bartels. „Dies wäre eine gute Alternative zu einer ersatzlosen Schließung von Krankenhäusern, die ein sektorenübergreifendes Arbeiten ermöglichen und die Versorgung der Bevölkerung sichern würde.“ Ein Hindernis sei jedoch der Sicherstellungszuschlag, den das Land Rheinland-Pfalz unter festgelegten Voraussetzungen an unterfinanzierte Krankenhäuser zahle, um die Grundversorgung der Patientinnen und Patienten zu gewährleisten. „Uns hindert tatsächlich diese Vorgabe des G-BA, Umgestaltungen an einem laut rheinland-pfälzischem Gesundheitsministerium ‚notwendigen Krankenhaus‘ vorzunehmen“, so Dr. Bartels.
Prof. Dr. Hecken, der den Vorsitz des G-BA seit genau zehn Jahren innehat, stellte klar, dass die Verordnung zum Krankenhaussicherstellungszuschlag nicht aus seinem Gremium komme. Seiner Ansicht nach könnten und sollten auch andere Modelle wie Intersektorale Gesundheitszentren (IGZ) einen Sicherstellungszuschlag erhalten: „Mein Krankenhauskonzept sieht ein Dreistufenmodell vor. Und die erste Basis ist exakt das, was Sie beschreiben. Ich sage, es muss eine Grundversorgung vor Ort geben. Die muss aber nicht Krankenhaus heißen, sondern es muss in 30 Minuten Erreichbarkeit für die Menschen ein minimales stationäres Angebot geben.“ Mit dieser Erkenntnis möchte Dr. Bartels nun noch einmal in Gespräche mit dem rheinland-pfälzischen Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit gehen, sodass das erste IGZ vielleicht doch in naher Zukunft an den Start gehen kann.
Macht Bedarfsplanung noch Sinn?
Zur Sprache kamen zudem die hohen Qualitätsanforderungen und Prüfungen für die Praxen. Hier habe der G-BA im Krankenhausbereich ein Modellvorhaben gestartet, bei dem nur noch drei bis vier Indikatoren statt der bisherigen 100 überprüft würden, teilte Prof. Hecken mit. Bei Auffälligkeiten müsse dann genauer hingeschaut werden. Die Idee dahinter sei, mit mehr Routinedaten zu arbeiten. „Ärztinnen und Ärzte sollen nicht Formulare ausfüllen, sondern die Patientinnen und Patienten behandeln“, betonte Prof. Hecken. Dr. Bartels wäre froh, wenn man dieses System auch in den ambulanten Praxen anwenden könnte. Hier gab Prof. Hecken jedoch zu bedenken, dass die Ärzteschaft Vorbehalte gegen die Erhebung von Routinedaten habe.
Ein Thema, dass die KV RLP schon seit Jahren beschäftigt, wurde ebenfalls diskutiert: die Reformierung der Bedarfsplanung (www.kv-rlp.de/972336-25237). Dr. Bartels schlug Prof. Hecken dafür eine Testregion in Rheinland-Pfalz vor. „Wie wäre es, wenn wir etwa im Westerwaldkreis die grundversorgenden Ärztinnen und Ärzte von der Bedarfsplanung befreien und schauen, was dann passiert?“ Ob Prof. Josef Hecken sich auf ein solches Experiment einlassen würde? Die Antwort gibt es im „Talk mit Doc Bartels“, abrufbar auf dem gleichnamigen YouTube-Kanal: YouTube > Talk mit Doc Bartels
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