Einführung der Pflegepersonalbemessung ist der richtige Schritt

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt, dass das Bundesgesundheitsministerium nun die im Koalitionsvertrag angekündigte Einführung einer Pflegepersonalbemessung tatsächlich auf den Weg bringt. „Es ist gut, dass sich der Bundesgesundheitsminister nach langem Zögern nun doch entschlossen hat, die vom Deutschen Pflegerat, ver.di und der Deutschen Krankenhausgesellschaft entwickelte Pflegepersonalbemessung PPR 2.0 einzuführen“, erklärt der Vorstandsvorsitzende der DKG, Dr. Gerald Gaß.

Unpassend ist jedoch, dass dieses positive Signal sofort mit der Ankündigung von Sanktionen verknüpft wird. „Es wäre klug, zunächst einmal den Stand der Pflegepersonalausstattung in den verschiedenen Kliniken zu evaluieren und sich dann darüber zu verständigen, wie die Personalausstattung dort, wo sie unzureichend sein sollte, verbessert werden kann. Jeder gute Wissenschaftler analysiert zunächst einmal sorgfältig die Situation und versucht sich über Ursache und Wirkung im Klaren zu werden, bevor er weitere Schritte festlegt. Wir gehen davon aus, dass diese Prinzipien guter Wissenschaft auch hier angewendet werden“, so Gaß weiter. Es dürfte allgemein bekannt sein, dass der Arbeitsmarkt für Pflegekräfte leergefegt ist und eine Verbesserung der Personalausstattung dort wo sie notwendig sein sollte, großer Anstrengungen bedarf, die nur mittelfristig erfolgreich sein können.

Manche Ankündigung in den Eckpunkten des Bundesgesundheitsministerium ist auch deutlich erklärungsbedürftig, so zum Beispiel die angedachte Regelung, dass bei Krankenhäusern mit Entlastungstarifverträgen die Pflegepersonalbemessung keine Anwendung finden soll. 

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft geht davon aus, dass mit der flächendeckenden Einführung der Pflegepersonalbemessung die kleinteiligen und bürokratischen Pflegepersonaluntergrenzen bei den Kliniken ausgesetzt werden, die bereits einen hohen Erfüllungsgrad der Pflegepersonalbemessung vorweisen können. Es ist nicht sinnvoll, Doppeldokumentationen und Kontrollinstrumente dort fortzuführen, wo nachgewiesenermaßen ausreichend Pflegekräfte vorhanden sind. Die vorgelegten Eckpunkte sind ein erster Rahmen, der noch einer erheblichen Klärung bedarf. „Wir erwarten, dass der Bundesgesundheitsminister die Krankenhäuser an der weiteren Erarbeitung des Gesetzes zur Einführung der Pflegepersonalbemessung eng beteiligt“, betont der Vorstandsvorsitzende.

 

Über den Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder – 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände – in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.903 Krankenhäuser versorgen jährlich 17 Millionen stationäre Patienten (2020) und rund 19 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,3 Millionen Mitarbeitern. Bei 122 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.
Wegelystraße 3
10623 Berlin
Telefon: +49 (30) 39801-0
Telefax: +49 (30) 39801-3021
http://www.dkgev.de

Ansprechpartner:
Joachim Odenbach
Telefon: +49 (30) 39801-1020
Fax: +49 (30) 39801-3021
E-Mail: pressestelle@dkgev.de
Banu Öztürk
Telefon: +49 (30) 39801-1025
Fax: +49 (30) 39801-3021
E-Mail: pressestelle@dkgev.de
Dr. Jörn Wegner
Pressestelle
Telefon: +49 (30) 39801-1023
E-Mail: pressestelle@dkgev.de
Holger Mages
Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (30) 39801-1022
E-Mail: pressestelle@dkgev.de
Rike Stähler
Telefon: +49 (30) 39801-1024
E-Mail: pressestelle@dkgev.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel